Auf dieser Seite informieren wir regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen und den Fortgang des Projekts.
Die Beiträge sind chronologisch sortiert (neue zuerst).

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel – Das „neue“ JVEG und Rahmenverträge nach § 14: Aufruf des ADÜ Nord

Übersicht über die neuen Sätze ab 1.1.2021

27. November 2020

Bundestag verabschiedet novelliertes JVEG unter Beibehaltung des § 14 JVEG

Das Gesetzgebungsverfahren betreffend die JVEG-Novellierung ist seit dem heutigen 27.11.2020 abgeschlossen. Das Bundestagsplenum ist der Beschlussempfehlung des federführenden Rechtsausschusses vom 25.11.2020 gefolgt und hat das JVEG mit allerletzten Änderungen, die uns Sprachmittler/innen nicht betreffen, verabschiedet. Der § 14 JVEG bleibt unverändert und auch die zuvor von den Bundesländern forcierte Kürzung des Regelhonorars für Dolmetschleistungen von 90,00 € auf 85,00 € pro Stunde wird Gesetz.

Damit ist die vom ADÜ Nord zuletzt ins Leben gerufene Briefaktion, mit der unser Berufs-stand zuständige Abgeordnete der oppositionellen Fraktionen der Grünen und der FDP erreicht und zu unseren Berufsstand unterstützenden Positionierungen veranlasst hat, immerhin ein Achtungserfolg. So direkt und konsequent haben sich die Sprachmittler/innen noch nie in ein sie betreffendes Gesetzgebungsvorhaben eingebracht. Immerhin hat die Grünen-Abgeordnete Katja Keul auf unser Tätigwerden hin im Rechtsausschuss noch einen – wenn auch im Ergebnis nicht erfolgreichen – Antrag auf Aufhebung des § 14 JVEG eingebracht.

Richtig ist, dass wir uns aufgrund des massiven Widerstands der Bundesländer und der fehlenden Bereitschaft der Unions- und SPD-Abgeordneten, sich für gute Sprachmittlung in der Rechtspflege einzusetzen, nur begrenzt mit unseren berechtigten Forderungen durch-setzen konnten. Der heutige Zwischenstand ist aber kein Grund zur Resignation. Ganz im Gegenteil. Wir haben auf unserem Weg durchaus Teilerfolge wie die Überzeugung des Bundesjustizministeriums von unserer Position erreicht. Außerdem ist inzwischen klar, dass wir uns sehr konstruktiv in Gesetzgebungsverfahren einbringen und bei wichtigen Akteuren Gehör finden.

Auch wenn die bevorstehende JVEG-Novelle also keine Abschaffung der Rahmenverträge bringen wird, haben wir in der Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens Einiges gelernt, was uns zukünftig noch sehr helfen wird. Die wichtigste Erkenntnis betrifft uns selbst und unser politisches Handeln. Wir haben den Beweis erbracht, dass wir konkrete Teilziele erreichen können, wenn wir uns gut vorbereiten und zur rechten Zeit in der passenden Form aktiv werden.

Wir mögen in der Sache heute eine Niederlage erlitten haben, aber wir gehen gestärkt aus dieser Erfahrung hervor. Wir wissen nun noch besser, worauf es wirklich ankommt und wo unsere Stärken und Schwächen liegen. An letzteren werden wir im Sinne einer weiteren Professionalisierung unserer Arbeit zu arbeiten haben. Wir werden uns noch besser strategisch aufstellen und bei nächster Gelegenheit mit neuen Initiativen vorstellig werden. Bund und Länder dürfen also weiter mit uns rechnen.

6. November 2020

Der Bundesrat (Plenum) hat heute gegen ein späteres Inkrafttreten des KostenRÄG 2020/JVEG gestimmt. Er befürwortet aber ein noch geringeres Dolmetschhonorar von nur 85 EUR (netto)/Std. Damit soll erneut vornehmlich bei den Sprachmittler/innen gespart werden, obwohl die maßgebliche Marktanalyse einen Marktpreis von ca. 100 EUR (netto)/Std. ergeben hatte.

Noch ist das neue JVEG aber nicht Gesetz! Es muss noch im Bundestag zu Ende beraten werden. Derzeit liegt es im BTag-Rechtsausschuss, wo sehr bald die zuständigen Abgeordneten eingehender darüber diskutieren werden. Hierzu sollten allerdings wir Sprachmittler/innen als Betroffene und Experten eingeladen werden, was wir vom ADÜ Nord mit unserer aktuellen Briefaktion erreichen möchten.

Daher unsere Bitte um Ihre aktive Unterstützung: Artikulieren Sie JETZT bei den entscheidenden Abgeordneten Ihren Protest gegen die uns Sprachmittler/innen benachteiligende JVEG-Novellierung. Nutzen Sie hierfür gern unseren Musterbrief und die zugehörige Versandanleitung. Helfen Sie sich und dem gesamten Berufsstand, bevor es zu spät ist. Und lassen Sie sich nicht von anderen Stimmen beirren. Wir können noch etwas tun, wenn wir schnell sind. Vielen Dank für Ihr Engagement!

Nächste Stationen: Bundesregierung – Bundestag – Bundesrat

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und reicht beide Dokumente dann dem Bundestag nach – dieser hat bereits am 29. Oktober 2020 mit seinen Beratungen in 1. Lesung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann nocheinmal abschließend mit dem Gesetz.

Plenarsitzung des Bundesrates am 06.11.2020

mehr in Bundesratkompakt

November 2020

Briefaktion für die Streichung des § 14 JVEG – Machen Sie mit: Alle Infos hier

7. Oktober 2020

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist veröffentlicht worden. Er steht hier als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung: Entwurf eines Gesetzes zu Änderung des Justiz- und Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

6. Oktober 2020

Beim ADÜ-Nord-Skypen im Oktober wurde dieses Thema lebhaft diskutiert. Dazu wird es Folgeveranstaltungen geben. Weitere Informationen hier.

2. März 2020

Stellungnahme des ADÜ Nord e. V. zum JVEG-Referentenentwurf („JVEG-Änderungsgesetz 2020“)

Der ADÜ Nord hat am 28. Februar 2020 fristgemäß eine Stellungnahme zum JVEG-Referentenentwurf beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingereicht. Lesen Sie hier, wie der ADÜ Nord sich zu diesem Referentenentwurf positioniert:

An das
Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Referat RB 5 / Andreas May
Mohrenstraße 37
11015 Berlin

Hamburg, den 28.02.2020

Ihr Az.: RB5 – 5670/4-R3 308/2019
Stellungnahme des ADÜ Nord e. V. zum Referentenentwurf (JVEG-Änderungsgesetz 2020)

Sehr geehrte Frau Koziolek-Stoll,
sehr geehrter Herr May,

in obiger Angelegenheit nimmt der ADÜ Nord e. V. zu dem Entwurf eines JVEG-Änderungsgesetzes 2020 (Stand: 17.12.2019) hiermit wie folgt Stellung, wobei sich unsere Stellungnahme ausschließlich auf diejenigen gegenüber der bisher geltenden Gesetzesfassung modifizierten Regelungen des JVEG bezieht, die den Berufsstand der Sprachmittler betreffen.

1. Neufassung des § 11 JVEG (Honorar für Übersetzer)

Zunächst einmal ist es sehr zu begrüßen, dass vom BMJV eine Marktanalyse in Auftrag gegeben wurde, um die marktüblichen Vergütungssätze für Sachverständigen- und Sprachmittlungsleistungen zu ermitteln und so eine Anpassung der bisherigen Gesetzestarife an die Marktentwicklung zu ermöglichen. Die betreffende Marktanalyse hat verallgemeinernd gesprochen einen erheblichen Anpassungsbedarf im Sinne einer Erhöhung diverser Vergütungssätze ergeben. Die auf den Seiten 20 und 21 des Referentenentwurfs enthaltenen Ausführungen dazu, in welcher Höhe welche Honorare für Übersetzungsleistungen nach oben hin angepasst werden sollten, sind sachgerecht und nachvollziehbar begründet. Dies trifft auch auf die Regelungen zu, die eine an die heutigen Verhältnisse angepasste, rationelle Abrechnung von Übersetzerhonoraren ermöglichen sollen. Zu begrüßen ist schließlich die Einfügung der Absätze 2, 3 und 4 in den § 11, die konzeptionell schlüssig verschiedene Abrechnungskonstellationen erfassen und somit eine sachgerechte Einzelfallabrechnung ermöglichen.

Lediglich hinsichtlich der Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 sieht der ADÜ Nord e. V. Verbesserungsbedarf im Sinne einer notwendigen Konkretisierung der Tatbestandsvoraussetzungen eines Falls einer erschwerten Übersetzung.

In der Anwendungspraxis des bisher geltenden § 11 JVEG hat sich gezeigt, dass über das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit und das Kriterium einer in der Bundesrepublik selten vorkommenden Fremdsprache im Verhältnis von Justiz und herangezogenen Sprachmittler/innen sehr häufig Unsicherheit und Streit besteht. Diese Unsicherheit ist auf eine Unbestimmtheit der obigen Tatbestandsmerkmale zurückzuführen. Dem Unterzeichner sind aus seiner Tätigkeit als Verbandsfunktionär mit Zuständigkeit für Vereidigtenangelegenheiten eine Vielzahl von Beispiels- und Streitfällen bekannt, in denen im Rahmen der Abrechnung von Sprachmittlungsleistungen immer wieder aufs Neue in Rechtsbehelfsverfahren geklärt werden muss, ob im Einzelfall ein Fall einer erschwerten Übersetzung vorgelegen hat. Dabei hat sich gezeigt, dass erstens eine institutionell uneinheitliche Beurteilungs-/Entscheidungspraxis stattfindet und zweitens das Vorhandensein von juristischer Kommentarliteratur zu § 11 JVEG keine nachhaltige Problemlösung darstellt, weil letztere keine Klarheit und Rechtssicherheit herstellt.

Schon im Interesse einer effizienten Abrechnungspraxis und zur Schonung von personellen Ressourcen in der Justiz erscheint es daher angezeigt, eine Rechtssicherheit herstellende Konkretisierung der obigen Tatbestandsmerkmale des § 11 Abs. 1 Satz 3 vorzunehmen. Da dies aus nachvollziehbaren Gründen nur mit Schwierigkeiten im Paragraphenteil des JVEG selbst erreicht werden kann, schlägt der ADÜ Nord e. V. eine Problemlösung über eine Verordnungsermächtigung zu Gunsten des BMJV vor, d. h. die Einfügung des folgenden Satzes 4 im § 11 Abs. 1: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, nach Anhörung der zuständigen Landesbehörden eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer erschwerten Übersetzung im Sinne des vorstehenden Satzes 3 konkretisiert.“ Alternativ wäre daran zu denken, dem JVEG eine Anlage 2a (zu § 11 Abs. 1 Satz 3) hinzuzufügen, die die erforderlichen Konkretisierungen der tatsächlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer erschwerten Übersetzung enthält. Eine solche Anlage 2a sollte mindestens konkretisierende Regelungen betreffend die derzeit explizit in § 11 Abs. 1 Satz 3 genannten Beispielsfälle umfassen. An der Ausarbeitung einer Anlage 2a zu § 11 Abs. 1 Satz 3 wird sich der ADÜ Nord e. V. – ggf. auch im schriftlichen Verfahren – gern beteiligen.

2. Neufassung des § 14 JVEG (Vereinbarung der Vergütung)

Der auf Seite 23 des Referentenentwurfs enthaltenen Begründung des BMJV für die Streichung der Berufsgruppe der Sprachmittler/innen aus dem bisher geltenden § 14 JVEG schließt sich der ADÜ Nord e. V. vollinhaltlich an. Der ADÜ Nord e. V. möchte hier mit Nachdruck betonen, dass die vom BMJV beschriebenen Beobachtungen über die bisherige, problematische Anwendungspraxis des § 14 JVEG durch die Justiz zutreffend sind. Auch kann der Unterzeichner in seiner Eigenschaft als mit der Materie vertrauter Verbandsfunktionär bestätigen, dass es in der Praxis tatsächlich zu dem vom BMJV lediglich als Befürchtung beschriebenen „Ausweichverhalten“ der am besten qualifizierten und erfahrensten Sprachmittler/innen kommt. Die bisherige Rahmenvertrags-, Vergabe- und Abrechnungspraxis bringt wirtschaftlich derart erhebliche Nachteile und Frustrationen bei den betroffenen Berufsträger/innen mit sich, dass gerade die qualifiziertesten und kaufmännisch denkenden Sprachmittler/innen möglichst keinen Rahmenvertrag abschließen und sich in die freie Wirtschaft orientieren, um einer unauskömmlichen Vergütung und damit letztlich einer drohenden Altersarmut zu entgehen.

Daher appelliert der ADÜ Nord e. V. mit Blick auf das bevorstehende parlamentarische Gesetzgebungs-verfahren zur Novellierung des JVEG nachdrücklich an die Bundesländer, sich dem überzeugenden Reformanliegen des BMJV an dieser Stelle nicht zu verweigern und über die möglichen Konsequenzen einer Fortsetzung der bisherigen Rahmenvertragspraxis, d. h. der Beibehaltung des bisherigen § 14 JVEG nachzudenken.

Was eine nachhaltige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Vergütung der vom Staat herangezogenen Sprachmittler/innen zur Folge haben kann, lässt sich derzeit in unserem Nachbarland, den Niederlanden, beobachten. Dort hat die Ankündigung des amtierenden niederländischen Justizministers Grappershaus, die von der Justiz herangezogenen Sprachmittlerinnen zukünftig sogar noch schlechter bezahlen zu wollen, erstmals in der Geschichte der Niederlande zu einem mehrtätigen Ausstand der allgemein beeidigten und im staatlichen niederländischen Register eingetragenen Sprachmittler/innen geführt. Dies wiederum hatte einen partiellen und temporären Stillstand der niederländischen Rechtspflege zur Folge. Nach einer inzwischen stattgefundenen parlamentarischen Anhörung in der Tweede Kamer in Den Haag, bei der sich der Justizminister Grappershaus einigen kritischen Fragen der Oppositionsfraktionen betreffend den besagten Ausstand und seinen strukturellen Ursachen stellen musste, ist der Ausgang des beschriebenen Konflikts zwischen der niederländischen Regierung und der Berufsgruppe der beeidigten Sprachmittler/innen derzeit offen.

Nach alledem sollte der Bundesgesetzgeber gerade mit Blick auf die sich aus dem Europarecht (vgl. zum Beispiel die Richtlinie 2010/64/EU) ergebende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, für eine qualitativ hochwertige Sprachmittlung in der Rechtspflege Sorge zu tragen, im Sinne des Inhalts und der Motive für den nun vorgelegten JVEG-Referentenentwurf gesetzgeberisch tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg G. Schmidt
1. Vorsitzender des ADÜ Nord e. V.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

17. Dezember 2019

Der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes“ ist auf der Seite des BMJV als pdf-Datei verfügbar.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kurz vor Weihnachten 2019 einen vorläufigen und noch nicht ganz vollständigen JVEG-Referentenentwurf vorgelegt. Dieser sieht im Wesentlichen durchweg höhere Entgelttarife für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen vor (vgl. S. 4 und 5 des Referentenentwurfs). Empirische Grundlage dieser Erhöhungen der Vergütungssätze ist die zuvor in Auftrag gegebene Marktanalyse. Die entscheidende geplante Neuerung für die Sprachmittler/innen ist jedoch die über Jahre immer wieder von Sprachmittler-Berufsverbänden geforderte Herausnahme der Sprachmittler/innen aus der gesetzlichen Ermächtigung zum Abschluss von Rahmenverträgen durch die Justiz, wie sie im bisherigen § 14 JVEG vorgesehen ist. Diese Rahmenverträge haben sich nämlich in der Praxis in verschiedener Hinsicht als höchst problematisch sowohl für die betroffenen Sprachmittler/innen als auch für die Justiz selbst erwiesen.

Sehr erfreulich ist nun, dass die § 14 JVEG (neu) betreffende Begründung des Gesetzesentwurfs genau die in den BMJV-Beiratssitzungen vom ADÜ Nord und auch vom BDÜ vorgetragenen Argumente aufgreift und widerspiegelt (vgl. S. 23 des Referentenentwurfs). Hierin ist ein deutlicher Beleg für die Sinnhaftigkeit und den Erfolg unserer berufsverbandlichen Lobby-Arbeit zu sehen. Auch hat es sich bewährt, dass verschiedene Berufsverbände bei Wahrung ihrer jeweiligen Eigenständigkeit im Wesentlichen inhaltlich gleichgerichtet vorgetragen haben. So haben unser aller Argumente im Verhältnis gegenüber dem BMJV eine Objektivierung erfahren und an Nachdruck gewonnen.

Ich stimme der Stellungnahme der Kollegen vom BDÜ zu, dass wir uns nun nicht ausruhen dürfen, sondern unsere berufspolitischen Bemühungen fortsetzen müssen. Es wird jetzt darauf ankommen, den vorläufigen BMJV-Referentenentwurf hinsichtlich des § 14 JVEG (neu) gegen rein fiskalisch begründete und unreflektierte Einsparungsbestrebungen der Bundesländer zu verteidigen. Wir sind gehalten, unsere Position eines umfassenden Reformbedarfs, der auch das JVEG umfasst, gegenüber den zuständigen Landespolitikern und Abgeordneten im Bund erneut zu kommunizieren. Der ADÜ Nord wird sich in diesem Sinne nachhaltig weiter betätigen.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

4. April 2019

Weiteres Teilziel erreicht – JVEG-Referentenentwurf in Sicht

Am 3. April hat die nun schon 5. Beiratssitzung zur geplanten Novellierung des JVEG im Berliner BMJV stattgefunden. Dort hatten die Vertreter/innen der Sachverständigen- und Sprachmittlerverbände Gelegenheit, ihre bereits schriftlich unterbreiteten Novellierungsvorschläge betreffend das JVEG nochmals intensiv mit dem zuständigen Leiter des BMJV-Referats RB5 und den Vertretern der drei Landesjustizverwaltungen Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zu erörtern. Dies nahm aufgrund der Vielzahl der Änderungsvorschläge und deren für die Bundesländer wichtigen haushaltspolitischen Implikationen mehr Zeit als zunächst erwartet in Anspruch. Die “Savanne der Paragrafendiskussion” haben wir am 3. April allerdings weitgehend durchschritten. Als krönender Abschluss bleibt noch die Erörterung des § 14 JVEG und des vom ADÜ Nord vorgeschlagenen § 14a JVEG “neu”, die in einer weiteren Folgesitzung in Berlin in der kommenden Woche – dieses Mal in kleinerer Runde ohne die insoweit wenig betroffenen Sachverständigenverbände – stattfinden soll. Es bleibt also weiterhin spannend!

Die Sprachmittlerverbände, darunter der ADÜ Nord, haben bekanntlich seit Beginn des Verfahrens der Verbändebeteiligung immer wieder auf die dringende Notwendigkeit von Reformen des Gesetzgebers in diesem Bereich hingewiesen. Mindestens auf Referatsebene ist die Nachricht der Sprachmittler/innen inzwischen auch sicherlich angekommen. Wie uns der Referatsleiter Herr May zuletzt mitteilte, liegt nach der Abnahme der Marktanalyse (wir berichteten) nunmehr auch die ministerielle Zustimmung für die Erarbeitung eines JVEG-Referentenentwurfs durch das BMJV vor. Dies ist ein weiterer wichtiger Meilenstein. Der Gesetzesentwurf eines JVEG neuer Fassung soll bis zum Sommer 2019 ausgearbeitet sein.

Wie wird es dann in unmittelbarer und fernerer Zukunft weitergehen? Voraussichtlich bereits am kommenden Donnerstag wird zusammen mit dem BDÜ, dieser vertreten durch die Kollegin Dr. Chapman, die Gelegenheit bestehen, der zuständigen Staatssekretärin des BMJV die Anliegen und Konzepte der Sprachmittler mündlich zu präsentieren und um Unterstützung für eine echte Reform zu werben. Wir hoffen sehr, auch auf dieser Ebene auf ein offenes Ohr zu stoßen. Den Fortbestand der derzeitigen Regierungskoalition im Bund hier einmal voraussetzend, liegt selbstverständlich das noch formell anzustoßende Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vor uns. Hierbei wird die JVEG-Novelle aller Voraussicht nach in ein Paket mit anderen Gesetzesvorhaben zum Kosten- und Vergütungsrecht – darunter das der Rechtsanwälte (RVG-Novellierung) – eingebettet sein. Spätestens im Gesetzgebungsverfahren dürfte sich dann der Widerstand der Bundesländer gegen – aus ihrer Sicht wie immer viel zu kostenträchtige – Rechtsänderungen weiter verstärken. Dies gilt erst recht für Rechtsänderungen, die den Sachverständigen und Sprachmittlern mehr politischen Einfluss verschaffen würden, um aktiv auf Verbesserungen in der Rechtspflege (Motto: Investitionen in Qualität im System!) hinwirken zu können. Hier steht den Sprachmittlern noch ein harter Kampf bevor. Der ADÜ Nord wird seine Bemühungen insoweit zum Wohle der Rechtspflege, der Beteiligten rechtlicher Verfahren und des eigenen Berufsstandes unbeirrt fortsetzen.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

Die zentralen Ergebnisse und der Abschlussbericht zur Marktanalyse sind jetzt abgenommen und am 14. März 2019 veröffentlicht worden. Die Marktanalyse bestätigt die Notwendigkeit erheblicher Honorarerhöhungen sowohl bei den Sachverständigen als auch bei den Sprachmittlern. Das BMJV hat den Abschlussbericht als eine gute Grundlage für die geplante Gesetzesnovellierung bezeichnet.

Die zentralen Ergebnisse und den Abschlussbericht finden Sie finden Sie hier.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

ADÜ Nord legt umfassendes Reformkonzept vor!

Am 1. März 2019 hat eine neue Phase in den Vorbereitungen zur geplanten Novellierung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) begonnen. An diesem Tag hat der ADÜ Nord dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seine schriftliche Stellungnahme zu den Vorschriften des JVEG eingereicht.

Nach erfolgter Marktanalyse im Auftrag des BMJV (s.u.) geht es jetzt um nicht weniger als die zukünftige Ausgestaltung des staatlichen Vergütungsrechts für Sprachmittler/innen und damit um einen wesentlichen Aspekt der Berufsausübung insbesondere der vereidigten Berufskolleginnen und -kollegen. Wird die Misere im staatsnahen Dolmetschwesen erfolgreich bekämpft werden können? Hat der Gesetzgeber verstanden, dass es so wie bisher nicht mehr weitergehen kann? Nun, die Indizien sprechen immerhin dafür. Jedenfalls das BMJV hat ein offenes Ohr, was ein guter Anfang ist. Wie zu vernehmen war, haben Jahre einer äußerst problematischen Rahmenvertrags- und Vergütungspraxis der Bundesländer ihre Spuren in der Justiz hinterlassen. Inzwischen pfeifen die Spatzen allerorten vom Dach, dass das JVEG „in der Rechtspraxis nicht so gut funktioniert“.

Diese situative Chance hat der ADÜ Nord genutzt. Nach Konsultation seiner Mitglieder – herzlichen Dank, liebe Kolleg/innen, für die Eingaben! – ist soeben eine Stellungnahme mit konkreten Reformvorschlägen beim BMJV eingegangen. Nicht nur werden darin die wesentlichen Schwachstellen und Inkonsistenzen des geltend JVEG schonungslos aufgezeigt. Die Analyse des ADÜ Nord mündet schließlich in die redaktionelle Neufassung der für die Sprachmittler/innen wesentlichen Vorschriften. Der Gesetzgeber bekommt also so konkret wie nie zuvor vor Augen geführt, wie ein den berechtigten Berufsinteressen der Sprachmittler/innen und den Bedürfnissen der Rechtspflege genügendes Vergütungsgesetz aussehen müsste. Hervorzuheben ist insbesondere, dass der ADÜ Nord sich nicht mit der berechtigten Forderung nach mehr Geld begnügt. Unsere Stellungnahme konzentriert sich auf den vom Gesetzgeber bisher so sträflich vernachlässigten Zusammenhang zwischen flächendeckend angemessener Bezahlung und guter Sprachmittlung in der Rechtspflege, und sie enthält die aus unserer Sicht rechtspolitisch zwingenden Schlussfolgerungen für das JVEG.

Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber sich grundsätzlich mit der Korrelation zwischen der Sprachmittlervergütung einerseits sowie Qualitätsfragen und Rechtsstaatlichkeit andererseits auseinandersetzen muss. Mit der anstehenden JVEG-Novellierung hat er nun die beste und praktisch wirksamste Möglichkeit hierzu. Konkret muss es darum gehen, die Aspekte einer guten Kooperation des Staates mit Herangezogenen und der Qualitätssicherung durch geeignete strukturelle Neuerungen im JVEG zu verankern. Die Stellungnahme des ADÜ Nord unterbreitet hierzu als einziger Verband einen innovativen Vorschlag, nämlich die Einfügung einer ganz neuen Strukturvorschrift, des § 14a JVEG.

Hier die wesentlichen Forderungen und Vorschläge des ADÜ Nord an den Gesetzgeber im Überblick:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs des JVEG auf die Sprachmittlung für alle Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft
  • Aufgabe der Unterscheidung zwischen konsekutivem und simultanem Dolmetschen
  • Anhebung der Honorare für Dolmetscher und Übersetzer entsprechend den Ergebnissen der im Jahr 2018 durchgeführten Marktanalyse
  • Abrechnungsfähigkeit von Vorbereitungsaufwand
  • Erhöhung des Ausfallshonorars
  • Streichung des § 14 (Rahmenverträge), hilfsweise jedoch mindestens eine vollständige Neukonzeptionierung der Rechtsgrundlage für Vergütungsvereinbarungen bzw. Rahmenverträge
  • Einführung einer Verordnungsermächtigung zu Gunsten des BMJV zur Ermöglichung einer fairen, effizienten, transparenten und einheitlichen Gesetzesanwendung
  • Schaffung des Organs eines Ständigen Beirats zwecks fortlaufender Überwachung und Optimierung der Gesetzesanwendung unter Beteiligung der Berufsverbände, die die berufsständischen Interessen der Herangezogenen vertreten.

Der Referent für Vereidigtenangelegenheiten des ADÜ Nord wird am 7. März 2019 an der Beiratssitzung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz teilnehmen, um unser innovatives Konzept vorzustellen und mit den anderen Sitzungsteilnehmern zu erörtern.

Wollen Sie mehr wissen? Dann finden Sie hier unsere Stellungnahme.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

5. Februar 2019

Marktanalyse und was nun?
Ihre Meinung zur geplanten Neufassung des JVEG ist gefragt!

Im Zusammenhang mit der vom Bundesjustizministerium (BMJV) geplanten Neufassung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) haben die betroffenen Berufsverbände, darunter auch der ADÜ Nord, bis zum 1. März 2019 Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen betreffend den Paragrafenteil des Gesetzes beim BMJV einzureichen. Am 7. März wird dann eine neuerliche Beiratssitzung beim BMJV in Berlin stattfinden, an der der Referent für Vereidigtenangelegenheiten des ADÜ Nord teilnehmen wird.

Aus diesem Anlass erhalten unsere Mitglieder die Gelegenheit, dem Referenten bis zum 20. Februar 2019 ihre Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der JVEG-Regelungen in schriftlicher Form einzureichen. Leider lassen die terminlichen Vorgaben des BMJV an dieser Stelle keine andere Handhabung der Mitgliederbeteiligung zu.

Der ADÜ Nord wird nun kurzfristig seine schriftliche Stellungnahme anfertigen, in die die Mitgliedervorschläge einfließen sollen. Diejenigen Mitglieder, die konkrete Verbesserungsvorschläge haben, möchten diese bitte thematisch ordnen und möglichst einer der bisherigen JVEG-Vorschriften zuordnen.

Neben vielen Einzelpunkten werden zwei wesentliche Vorschläge des ADÜ Nord darin bestehen, erstens die bisherige gesetzliche Grundlage für eine verfehlte Rahmenvertrags-, vergabe- und abrechnungspraxis der Bundesländer, nämlich den § 14 JVEG, zu beseitigen bzw. hilfsweise so zu verändern, dass durchgehend angemessene Tarife gezahlt werden müssen. Zweitens wäre grundsätzlich eine verbesserte administrative Einflussnahme der Berufsverbände auf die laufende JVEG-Praxis erwünscht. Letzteres könnte ggf. durch die Installation einer geeigneten Kontrollinstanz unter Beteiligung der Berufsverbände erfolgen.

Wir sind nun auf Ihre Vorschläge gespannt und bedanken uns im Voraus für Ihre Meinung.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

17. Dezember 2018

Die Veröffentlichung der Marktanalyse, die ab April diesen Jahres durchgeführt wurde (s.u.) naht. Auf Wunsch des Bundesjustizministeriums (BMJV) reichen der ADÜ Nord und der BDÜ Gemeinsame Anmerkungen zu dem seit kurzem vorliegenden Entwurf des Interval-Abschlussberichts über die Ergebnisse der Marktanalyse beim BMJV ein. Es gibt spannende Ergebnisse, über die wir demnächst berichten werden, derzeit ist der Abschlussbericht jedoch noch vertraulich.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

Die Problematik wurde am 11. Dezember 2018 in der Sendung FAKT des MDR thematisiert. Der Beitrag steht in der Mediathek zur Verfügung.

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

9. April 2018

Interval GmbH beginnt im April mit der angekündigten Befragung

Die Online-Befragung startet am Donnerstag, den 26. April 2018. Personen, deren E-Mail-Adresse der Interval GmbH nicht vorliegt, werden erst im Mai kontaktiert.

Weitere Eckpunkte zur Befragung:

  • Versendet wird die Einladung zur Teilnahme an der Befragung von dieser Adresse aus: JVEG@interval-berlin.de
  • Der Betreff lautet „Befragung von Sachverständigen im Rahmen der Marktanalyse zum JVEG“  bzw. „Befragung von Übersetzern und Dolmetschern im Rahmen der Marktanalyse zum JVEG“
  • Die E-Mail wird keinen Anhang, aber einen 8-stelligen Code aus Zahlen und Buchstaben sowie einen Link enthalten.
  • Der Link führt zu einer Unterseite der Interval-Homepage und von da zur Befragung, die mit der Eingabe des Codes beginnt.
  • Hinweise zum Datenschutz und zur Freiwilligkeit der Teilnahme werden in der E-Mail und auf der Startseite gegeben. Dort findet sich auch ein Begleit-/Legitimationsschreiben des BMJV.

Bitte nehmen Sie an dieser Befragung  teil und unterstützen Sie die Erhebung aktueller Marktdaten. Es geht dabei ausdrücklich nicht nur um Honorare im Bereich Justiz, sondern um Sprachmittlerleistungen aller Fachbereiche. Die Analyse kommt uns allen zugute.

Vielen Dank!

Der Vorstand des ADÜ Nord

♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦♦

Worum geht es?

Das Bundesjustizministerium (BMJV) bereitet derzeit eine Novellierung des auch für die Sprachmittler/innen sehr wichtigen Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) vor. Mithilfe einer neuen Marktanalyse soll turnusmäßig überprüft werden, ob die derzeit geltenden Vergütungssätze noch dem Niveau des freien Marktes entsprechen.

Der ADÜ Nord hat sich sehr aktiv in die vorbereitende Verbändebefragung des BMJV eingebracht und zusammen mit dem BDÜ maßgeblich an der Formulierung der Marktanalyse-Fragen mitgearbeitet.

Vor kurzem hat das BMJV das Berliner Marktforschungsunternehmen InterVal GmbH mit der Durchführung der Marktanalyse beauftragt. Auf einer von uns besuchten Beiratssitzung im Berliner BMJV am 16. Januar 2018 hat das Unternehmen sein Projektkonzept vorgestellt. Außerdem wurden gemeinsam die letzten organisatorischen Fragen geklärt.

Das Unternehmen InterVal wird in den nächsten Monaten mit seiner Online-Befragung der maßgeblichen Berufsgruppen beginnen und voraussichtlich bis Ende 2018 einen Abschlussbericht vorlegen.In der Berufsgruppe der Sprachmittler/innen wird eine Stichproben-Erhebung unter ca. 4.000 Berufsträgern durchgeführt werden. Die Marktanalyse-Ergebnisse sollen in die JVEG-Novellierung einfließen.

Dabei stehen nicht nur eine Anpassung der Vergütungshöhe, sondern auch die Änderung einzelner Vorschriften im Raum, von denen sich in der Verwaltungspraxis gezeigt hat, dass sie nur unbefriedigend funktionieren. Allerdings kommt die JVEG-Novelle nach Einschätzung des BMJV wohl erst zusammen mit der ebenfalls anstehenden Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), d. h. voraussichtlich erst zum Ende der gerade begonnenen Legislaturperiode des Bundestags. Sobald der Abschlussbericht des Unternehmens InterVal vorliegt, wird es aus unserer Sicht darum gehen, rechtzeitig die richtigen berufspolitischen Impulse in das anstehende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu geben.

Der ADÜ Nord wird sich weiter darum bemühen, dem Gesetzgeber zu verdeutlichen, dass nicht am falschen Ende gespart werden darf. Die in der bisherigen Gesetzesfassung liegenden Ursachen für bestehende Missstände, zu nennen ist insbesondere die verbreitete und benachteiligende Rahmenvertragspraxis der Landesjustizverwaltungen, müssen endlich beseitigt werden. In diesem Zusammenhang wird es auch auf rechtliche Argumente ankommen. Es bleibt zu hoffen, dass die berechtigte Kritik praktisch aller Sprachmittler-Berufsverbände in der neuen JVEG-Novellierungsrunde nicht auf taube Ohren stößt und die Sprachmittler/innen den altbekannten Kosteneinsparungsbestrebungen der Bundesländer ausreichend entgegenwirken können.