- Bewerbungsfrist: 5. Juni 2020
- zur Stellenausschreibung
Der Sprachendienst des Auswärtigen Amts in Berlin sucht zum 01.08.2020
einen (eine) Überprüfer(in) für völkerrechtliche Verträge (m/w/d)
Muttersprache: Deutsch
1. Fremdsprache: Englisch
2. Fremdsprache: vorzugsweise Französisch bzw. eine sonstige EU-Amtssprache
in Vollbeschäftigung zur unbefristeten Anstellung.
Der Sprachendienst des Auswärtigen Amts ist zugleich der Sprachendienst des Bundeskanzleramts und des Bundespräsidialamts.
Aufgaben:
- abschließende Überprüfung von Übersetzungen völkerrechtlicher Verträge, z.T. auch Übersetzung;
- Abstimmung der deutschen Übersetzungen völkerrechtlicher Verträge mit den zuständigen Ressorts und anderen deutschsprachigen Staaten;
- Erteilung vertragssprachlicher Auskünfte
Wenn Sie Freude an teamorientierter Zusammenarbeit haben, flexibel und belastbar sind, über eine ausgeprägte interkulturelle Kompetenz verfügen sowie folgendes Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Anforderungsprofil:
Notwendige Mindestanforderungen:
- ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/Master/Staatsexamen), vorzugsweise in den Fachrichtungen Übersetzen, Internationale Fachkommunikation, Translationswissenschaften oder Dolmetschen;
- Sprachenkombination:
Muttersprache: Deutsch
Fremdsprache: Englisch
Fremdsprache: vorzugsweise Französisch bzw. eine andere EU-Amtssprache
- mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung als Übersetzer(in)/Überprüfer(in)
Darüber hinaus wünschenswerte Qualifikationen:
- Ergänzungsfach Rechtswissenschaften
- gute Beherrschung der üblichen Microsoft Office-Anwendungen
- Erfahrung im Umgang mit Übersetzungstools (Studio, Multiterm)
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.
Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahlentscheidung einbezogen werden, werden zunächst zu einer schriftlichen Prüfung eingeladen.