Für Qualität beim Gerichtsdolmetschen – für die Anerkennung unserer Qualifikation

Abgeordnetenpost vom Bundestag! Unsere Briefaktion zeigt Wirkung

Danke an die Abgeordneten, die unser Anliegen ernst nehmen und sich für uns, die Anerkennung unserer Qualifikation und die Qualität beim Gerichtsdolmetschen einsetzen

Was bisher geschah: zur Novellierung des JVEG

Der Regierungsentwurf eines novellierten JVEG wird in wenigen Tagen oder höchstens Wochen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutzes des Bundestags als Teil des KostenRÄG 2020 beraten werden.

Zuvor hatte das Bundesjustizministerium die von unserem Berufsstand geforderte Streichung der Sprachmittler/innen aus dem § 14 JVEG (Rahmenvertragsermächtigung) akzeptiert und in seinen Referentenentwurf aufgenommen. Doch das Bundesinnenministerium hat durch seine Ablehnung in der Abstimmung der Ministerien dafür gesorgt, dass der nun vom Parlament beratene Gesetzesentwurf keine Änderung des § 14 JVEG mehr vorsieht.

Für unseren Berufsstand sehr nachteilhafte und die Qualität der Sprachmittlung in der Rechtspflege gefährdende Rahmenverträge sollen weiterhin rechtlich zulässig sein und Anwendung finden.

Hiergegen gilt es durch eine direkte Ansprache der zuständigen Abgeordneten zu intervenieren, solange dies im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch möglich ist! Machen Sie daher bei unserer Briefaktion mit. Verschicken Sie noch heute einen von Ihnen aufgefüllten Musterbrief. Die Zeit drängt, da die Beratungen im Rechtsausschuss schon sehr bald stattfinden werden. Wir wollen erreichen, dass unser Berufsstand im Rechtsausschuss noch einmal angehört wird, bevor es zu spät ist.

Was kann ich tun?

Bitte nehmen Sie an unserer „Briefaktion“ teil.

In dieser pdf-Datei „Versandanleitung“ haben wir beschrieben, wie Sie vorgehen können. Schreiben Sie mindestens einem der nachfolgend genannten Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses, um Ihren Protest zu artikulieren. Auch nichtvereidigte Kolleginnen und Kollegen können die Aktion unterstützen.

Als Muster stellen wir ein vorformuliertes Anschreiben zur Verfügung, das Sie ausgefüllt verschicken können.

  1. Musteranschreiben für Vereidigte bzw. Musteranschreiben für Nichtvereidigte herunterladen und ausdrucken.
  2. Ihre Absenderdaten und den Adressaten (Abgeordnete/r Ihrer Wahl, siehe Liste in der pdf-Datei „Versandanleitung“) handschriftlich eintragen.
  3. Ihre Unterschrift nicht vergessen.
  4. Mit 80-Cent-Briefmarke frankiert per Post an den Bundestag in Berlin schicken.

Warum – Das sagen Kolleginnen und Kollegen:

… noch etwas?

Sind Sie bei Twitter oder Facebook? Dann fotografieren Sie doch Ihren Protestbrief mit dem Smartphone und posten Ihre ganz persönliche „Briefaktion“.

Schicken Sie uns Fotos Ihrer Aktion gerne per Mail.

Und erzählen Sie auch anderen Kolleg/innen von der Aktion!

Nur wenn viele Kolleg/innen mitmachen, dürfen wir damit rechnen, dass unser Berufsstand im laufenden Verfahren tatsächlich nochmals angehört wird.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Der ADÜ Nord war bereits aktiv und hat sein Schreiben in die Post gegeben:

Brief des ADÜ Nord an den stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses