OLG Schleswig – neue Probleme

Diejenigen, die als „Auswärtige“ kürzlich einen Beeidigungs-/Ermächtigungsantrag beim OLG Schleswig gestellt haben oder demnächst stellen möchten, müssen damit rechnen, dass das OLG Schleswig ihren Antrag im ersten Anlauf mit einer rechtlich haltlosen Begründung wie etwa unter Berufung auf das noch nicht in Kraft getretene Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) oder wegen angeblicher Unzuständigkeit des OLG Schleswig nach dem […]weiterlesen
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