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SUMMARY:[:de]Neujahrstreffen 2025: Neujahrstreffen[:]
DESCRIPTION:Herzlich willkommen zum Neujahrstreffen! \nAm Donnerstag\, 9. Januar 2025\, findet das erste Kollegentreffen des neuen Jahres statt\, und nach guter Tradition soll es wieder vor allem um geselliges Beisammensein gehen. Wir treffen uns im Restaurant „authentikka“ in der Lilienstraße 5 in Hamburg\, nur wenige Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof entfernt. \nAb 19 Uhr lädt der ADÜ Nord zu einem Aperitif ein. Ab ca. 19:30 Uhr haben wir Gelegenheit\, in die traditionelle indische Küche hineinzuschmecken. Auf den Tisch kommen verschiedene Speisen mit Fleisch und Gemüse (Chutney\, Naan\, Samosa Chaat und Pakora zum Einstieg gefolgt von Pav Bhaji und Paneer/Chicken Tikka)\, und auch ein besonderes indisches Dessert wird nicht fehlen. \nDer Preis für die Speisen beträgt 35 Euro pro Person. Getränke\, die im Laufe des Abends bestellt werden\, sind vor Ort zu bezahlen. \nDer für uns reservierte Raum im 1. Stock des Restaurants bietet ausreichend Platz für ca. 45 Personen. Deshalb sollte sich\, wer dabei sein möchte\, möglichst bald\, spätestens jedoch bis zum 6. Januar 2025\, anmelden. Auch Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen. \nWenn Sie Probleme bei der Bestellung haben\, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Neujahrstreffen“.
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LOCATION:Restaurant „authentikka“\, Lilienstraße 5\, Hamburg\, Deutschland
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SUMMARY:[:de]Kollegentreffen: GDolmG – Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde[:]
DESCRIPTION:Wir laden alle Interessierten herzlich zur Teilnahme an unserer nächsten Online-Sitzung ein. \nAm 19.12.2024 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überraschend noch vor dem Jahreswechsel 2024/2025 seine Entscheidung im Annahmeverfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG bekannt gegeben. Gemäß dem zugehörigen Beschluss wurde die von fünf Kolleginnen aus verschiedenen Bundesländern eingereichte Beschwerde allein aus Gründen einer vom BVerfG so gesehenen Unzulässigkeit der Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit steht fest\, dass das BVerfG nicht über die Verfassungskonformität des GDolmG\, sondern allein über den zu beschreitenden Rechtsweg entschieden hat. Aus Sicht des BVerfG sind die akut vom GDolmG betroffenen Sprachmittlerinnen aufgefordert\, in ihren Beeidigungssachen zunächst individuell den regulären Rechtsweg vor den zuständigen Fachgerichten\, hier den Verwalltungsgerichten\, zu beschreiten und ggf. auszuschöpfen. Gemäß dem Nichtannahmebeschluss des BVerfG sei dies zur Klärung rechtlicher Detailfragen betreffend das GDolmG erforderlich und den betroffenen Berufsträger/innen auch zumutbar. Der besagte Beschluss enthält teils überraschende und wertvolle Hinweise dazu\, was die Betroffenen sowohl in rechtlicher als auch praktischer Sicht beachten sollten\, wenn Sie sich (weiter) juristisch gegen das GDolmG zur Wehr setzen und ihre bisherigen Beeidigung verteidigen wollen. Insofern hat sich die Verfassungsbeschwerde aus verbandlicher Sicht trotz der Niederlage im Annahmeverfahren durchaus gelohnt. Anders gesagt: Jetzt in der Phase II unserer Kampagne gegen das GDolmG geht es juristisch erst richtig los! \nFür die verteidigungswilligen Kolleg/innen wird es nun darauf ankommen\, die richtigen inhaltlichen Schlussfolgerungen aus dem Nichtannahmebeschluss zu ziehen\, um das weitere eigene Vorgehen vorzubereiten. In diesem Zusammenhang lädt der ADÜ Nord zu einem Online-Kollegentreffen am 24.01.2025 um 19.00 Uhr ein. Bei dieser Sitzung wird Herr Rechtsanwalt von Raumer zugegen sein\, der die Verfassungsbeschwerde als Verfahrensbevollmächtigter vorbereitet und betreut hat. Er wird den Verfahrensausgang einordnen und inhaltliche Fragen zum Nichtannahmebeschluss beantworten. Dies soll geschehen\, weil eine Bilanz des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zugleich eine gute Vorbereitung für die weitere Rechtsverteidigung gegen das GDolmG darstellt. \nAus organisatorischen Gründen möchten sich alle Interessierten bitte über den Webshop unserer Website zur Online-Sitzung am 24.01.2025 anmelden. Bitte beachten Sie\, dass insg. maximal 100 Personen an der Sitzung teilnehmen können. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt\, weil bei einer Präsenz von mehr als 100 Personen kein vernünftiger inhaltlicher Austausch mehr möglich ist. Für unsere Mitglieder und diejenigen Kolleg/innen\, die für die Verfassungsbeschwerde im Rahmen unserer früheren Spendenkampagne gespendet oder daran aktiv mitgewirkt haben\, ist die Sitzungsteilnahme kostenlos. Für alle anderen machen wir die Teilnahme von der Zahlung einer pauschelen Kostenbeteiligung von 10\,00 Euro abhängig\, die über unseren Webshop zu entrichten ist. Bitte geben Sie im Webshop an\, zu welcher Kategorie von Teilnehmer/in Sie gehören. Im Buchungsvorgang werden die betreffenden Angaben selbsterklärend abgefragt und müssen ausgefüllt werden\, um den Buchungsvorgang abzuschließen. Im Webshop finden Sie eine Angabe\, wie viele Tickets noch verfügbar sind. Wir überprüfen Ihre Angaben anhand unseres Datenbestandes zu Mitgliedern und Spender/innen. Diese Gruppe hat im Rahmen der angegebenen Anmeldefrist bevorzugten Zugang zur Sitzung\, d. h. Nichtmitglieder und Nichtspender/innen werden erst nachrangig in der Weise berücksichtigt\, dass bei ihnen das Windhund-Prinzip gilt („Wer kommt zuerst\, mahlt zuerst.“) \nWir führen eine Warteliste. Bitte schicken Sie eine Mail und geben Sie unbedingt an\, ob Sie Spender/Mitglied im ADÜ Nord oder Interessierte(r) sind. Wir geben Ihnen kurzfristig Bescheid\, wenn Plätze frei werden. \nDen Zugangslink erhalten die Angemeldeten rechtzeitig vor der Veranstaltung am 24. Januar 2025.
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