Beschwerdebrief an die Polizei Hamburg
Bereits Mitte September 2018 hat der ADÜ Nord auf Anregung einer Reihe von betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Beschwerdebrief an die Polizei geschrieben. In diesem Brief wurden zahlreiche Beschwerden und Missstände aufgeführt, die unter anderem aus einer Umstellung des Verfahrens zur Vergabe von Dolmetschaufträgen seitens der Polizei resultieren. Hierbei geht es unter anderem um mangelnde Einarbeitung der Dolmetscher für den Einsatz bei der Telekommunikationsüberwachung, zu kurz greifende oder sogar fehlende Informationen über den Einsatz, wie z. B. vorhandene Dialekte oder andere fremdsprachliche Besonderheiten, und um Transparenz, Fairness und Chancengleichheit im Vergabeprozess. Der ADÜ Nord hat der Polizeibehörde ausdrücklich seine Gesprächsbereitschaft und praktische Unterstützung angeboten.
Beschwerdebrief zeigt Wirkung – Polizeipräsident reagiert positiv
Der Polizeipräsident reagierte mit einem Antwortschreiben (siehe rechts) und erklärte darin, dass die Vergabe der Dolmetschaufträge mit der Absicht zentralisiert wurde, eine Chancengleichheit zu gewährleisten. Des Weiteren bedankte er sich für die angebotene Unterstützung zur Optimierung der Vergabepraxis und kündigte an, dass sich der zuständige Fachstab des Landeskriminalamtes mit dem ADÜ Nord in Verbindung setzen würde. Dies bleibt vorläufig abzuwarten, aber es hat sich gezeigt, dass eine Kooperationsbereitschaft seitens der Polizei vorhanden ist und ein Beschwerdebrief wie der des ADÜ Nord grundsätzlich ernstgenommen wird.
Beschwerdebrief an die Polizei Hamburg
Bereits Mitte September 2018 hat der ADÜ Nord auf Anregung einer Reihe von betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Beschwerdebrief an die Polizei geschrieben. In diesem Brief wurden zahlreiche Beschwerden und Missstände aufgeführt, die unter anderem aus einer Umstellung des Verfahrens zur Vergabe von Dolmetschaufträgen seitens der Polizei resultieren. Hierbei geht es unter anderem um mangelnde Einarbeitung der Dolmetscher für den Einsatz bei der Telekommunikationsüberwachung, zu kurz greifende oder sogar fehlende Informationen über den Einsatz, wie z. B. vorhandene Dialekte oder andere fremdsprachliche Besonderheiten, und um Transparenz, Fairness und Chancengleichheit im Vergabeprozess. Der ADÜ Nord hat der Polizeibehörde ausdrücklich seine Gesprächsbereitschaft und praktische Unterstützung angeboten.
Beschwerdebrief zeigt Wirkung – Polizeipräsident reagiert positiv
Der Polizeipräsident reagierte mit einem Antwortschreiben (siehe rechts) und erklärte darin, dass die Vergabe der Dolmetschaufträge mit der Absicht zentralisiert wurde, eine Chancengleichheit zu gewährleisten. Des Weiteren bedankte er sich für die angebotene Unterstützung zur Optimierung der Vergabepraxis und kündigte an, dass sich der zuständige Fachstab des Landeskriminalamtes mit dem ADÜ Nord in Verbindung setzen würde. Dies bleibt vorläufig abzuwarten, aber es hat sich gezeigt, dass eine Kooperationsbereitschaft seitens der Polizei vorhanden ist und ein Beschwerdebrief wie der des ADÜ Nord grundsätzlich ernstgenommen wird.
Beschwerdebrief an die Polizei Hamburg
Bereits Mitte September 2018 hat der ADÜ Nord auf Anregung einer Reihe von betroffenen Kolleginnen und Kollegen einen Beschwerdebrief an die Polizei geschrieben. In diesem Brief wurden zahlreiche Beschwerden und Missstände aufgeführt, die unter anderem aus einer Umstellung des Verfahrens zur Vergabe von Dolmetschaufträgen seitens der Polizei resultieren. Hierbei geht es unter anderem um mangelnde Einarbeitung der Dolmetscher für den Einsatz bei der Telekommunikationsüberwachung, zu kurz greifende oder sogar fehlende Informationen über den Einsatz, wie z. B. vorhandene Dialekte oder andere fremdsprachliche Besonderheiten, und um Transparenz, Fairness und Chancengleichheit im Vergabeprozess. Der ADÜ Nord hat der Polizeibehörde ausdrücklich seine Gesprächsbereitschaft und praktische Unterstützung angeboten.
Beschwerdebrief zeigt Wirkung – Polizeipräsident reagiert positiv
Der Polizeipräsident reagierte mit einem Antwortschreiben (siehe rechts) und erklärte darin, dass die Vergabe der Dolmetschaufträge mit der Absicht zentralisiert wurde, eine Chancengleichheit zu gewährleisten. Des Weiteren bedankte er sich für die angebotene Unterstützung zur Optimierung der Vergabepraxis und kündigte an, dass sich der zuständige Fachstab des Landeskriminalamtes mit dem ADÜ Nord in Verbindung setzen würde. Dies bleibt vorläufig abzuwarten, aber es hat sich gezeigt, dass eine Kooperationsbereitschaft seitens der Polizei vorhanden ist und ein Beschwerdebrief wie der des ADÜ Nord grundsätzlich ernstgenommen wird.