Auf dieser Seite haben wir Informationen für Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt, die vereidigt/ermächtigt/beeidigt sind oder sich dafür interessieren.
Beglaubigte/Bestätigte Übersetzungen:
- ADÜ-Nord-Merkblatt „Beglaubigte Übersetzungen“ mit Informationen für Kunden
- Merkblatt der Freien und Hansestadt Hamburg für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen – nützliche Hinweise für Übersetzerinnen und Übersetzer von Urkunden
Rechtliche Regelungen
Die Erlangung einer allgemeinen Beeidigung, öffentlichen Bestellung und Ermächtigung richten sich nach Regelungen der Bundesländer. Alle Informationen dazu finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank, einer Plattform der Landesjustizverwaltungen.
- Hier sind die zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt, samt einer Suchfunktion und direkter Verlinkung,
- die Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsbehelfe der Bundesländer sowie
- eine Suchfunktion für Dolmetscher und Übersetzer, nach Sprache, Bundesland usw. Die Eintragung hier erfolgt nach Einwilligung der vereidigten/ermächtigten Kollegen durch die vereidigenden Behörde.
Achtung: Das neue Gerichtsdolmetschergesetz soll eine einheitliche Regelung schaffen und 2021 in Kraft treten. Derzeit noch offene Fragen und die Stellungnahme des ADÜ Nord dazu finden Sie unter „Aktuelles“.
Wichtiger Hinweis für Beeidigung/Ermächtigung beim OLG Schleswig
Bitte wenden Sie sich an den ADÜ Nord, um sich beraten zu lassen. Mehr dazu hier.
Vergütung
Die Vergütung für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen regelt das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG).
Zur gerade erfolgten Novellierung: hier.
Tabellarische Übersicht über die neuen ab dem 1. Januar 2021 gültigen Vergütungssätze nach dem JVEG.
Vorbereitung auf die Tätigkeit für Gerichte und Behörden sowie die Beeidigung/Vereidigung
Zur Einarbeitung in das Fachgebiet bietet der ADÜ Nord regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen an. Das aktuelle Programm finden Sie hier.
Der „Nachweis sicherer Kenntnisse der deutschen Rechtssprache“ wird in den meisten Bundesländern verlangt. Vorbereitungskurse „Deutsche Rechtssprache“ auf die entsprechende Prüfung gibt es regelmäßig im Weiterbildungsprogramm des ADÜ Nord.
In Hamburg ist für die Bestellung und Vereidigung als Dolmetscher und Übersetzer eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Als gleichwertig anerkannt ist das Universitätszertifikat des ZFW der Universität Hamburg, das die berufsbegleitende Weiterbildung zur Gerichtsdolmetscherin / zum Gerichtsdolmetscher abschließt. Weitere Informationen direkt beim ZfW.