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Künstliche Intelligenz („KI“) ist in der Justiz längst keine Zukunftsvision mehr – sie ist bereits Realität. International nutzen Richter und Richterinnen bereits Sprachmodelle zur Erstellung von Verfahrensunterlagen. Gerichte setzen algorithmische Tools zur Verwaltung ihrer Fälle ein und Instrumente zur Bewertung des Risikos fließen in Entscheidungen über Untersuchungshaft ein. Automatisierte Übersetzungen erweitern den Zugang zu einer mehrsprachigen Rechtspflege. Vieles davon geschieht ohne institutionelle Richtlinien, regulatorische Rahmenbedingungen und somit ohne angemessene Schutzvorkehrungen.
Die Frage, vor der politische Entscheidungsträger und Justizverwaltungen stehen, lautet daher nicht, ob KI in der Justiz eingesetzt werden soll, sondern wie ihr Einsatz so geregelt werden kann, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte gestärkt werden, statt untergraben.

