Das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) soll am 1.1.2023 in Kraft treten – aber viele betroffene Berufsträger/innen haben große Bedenken und stufen es als völlig unzureichend, unausgegoren und problematisch ein.
Durch eine Verfassungsbeschwerde soll der Versuch unternommen werden, das GDolmG doch noch auf juristischem Weg zu stoppen. Konkret heißt dies, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.
Der Berufsverband ADÜ Nord hat daher eine Spendenaktion ins Leben gerufen, mit der die für einen Rechtsstreit in Karlsruhe erforderlichen Geldmittel eingeworben werden sollen.
Im ersten Schritt sollen 6.000,00 Euro gesammelt werden, um ein Vorgutachten einer auf Verfassungsbeschwerden spezialisierten Anwaltskanzlei zu finanzieren. Diese wird die Erfolgsaussichten einer konkreten Verfassungsbeschwerde genau prüfen und später ggf. die Beschwerdeschrift eines betroffenen Berufsträgers ausarbeiten.
Einzelheiten zu den Beweggründen für die Verfassungsbeschwerde und dem geplanten weiteren Vorgehen finden Sie auf www.adue-nord.de/gdolmgstoppen und auf Twitter unter dem Hashtag #GDolmGstoppen.
Startschuss der Aktion ist der 2. November 2021. Der ADÜ-Nord lädt alle Berufskolleginnen und -kollegen herzlich ein, sich durch eine persönliche Spende zu engagieren. Der schriftliche Spendenaufruf findet sich an o. g. Stelle.
Zum Hintergrund:
Nicht nur, dass das Bundesjustizministerium es nicht für erforderlich erachtete, den Referentenentwurf des GDolmG mit den betroffenen und kooperierenden Berufsträger/innen inhaltlich abzustimmen. Das Gesetzgebungsverfahren hat auch völlig übereilt und unter Missachtung grundgesetzlicher Vorgaben stattgefunden.
Die Hausjuristen des Bundesrats wiesen die Länderkammer im Beschluss BR-Nr. 532/19 auf erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des GDolmG hin. Diese Bedenken wurden von den politisch Verantwortlichen jedoch ignoriert, was den Weg für die Verabschiedung des GDolmG frei machte.
Offensichtlich bestand bei den Regierungsfraktionen im Bundesrat keine Neigung, das Grundgesetz ganz konkret dadurch zu achten, greifbare verfassungsrechtliche Bedenken angemessen im Rechtsausschuss zu erörtern und bei der Entscheidung über die eigene Positionierung in der Sache zu berücksichtigen.
Jetzt bleibt dem Berufsstand der Sprachmittler/innen nichts anderes übrig, als seine Hoffnungen in das Bundesverfassungsgericht zu setzen.