Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden. Dazu erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes unter anderem;

„… Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. In den kommenden Wochen muss beobachtet werden, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann ist zu entscheiden, ob die Stundungsregelungen gegebenenfalls verlängert werden müssen.“

  • Vollständige Pressemitteilung des GKV-Spizenverbandes
  • Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung als pdf-Datei, relevant für uns ist der letzte Abschnitt auf Seite 4 (Unterstützung von betroffenen Mitgliedern)