Im Jahr 1720 erließ der Radikalreformer Zar Peter I. (1672 – 1725) ein “General-Reglement für alle Reichs-Collegien [Ministerien] und deren Bediente”. In diesem werden die Struktur, die personelle Zusammensetzung und die Aufgaben der höheren Verwaltung festgelegt.
Der Senat und fast jedes Ministerium verfügte über einen verbeamteten “Translateur”, das Außenministerium über mehrere.