Die EU, genauer gesagt die Generaldirektion Wettbewerb, denkt über „Collective bargaining agreements for self employed“ (Download des PDF, englisch, 5 Seiten, auf dieser Übersichtsseite) nach und hat dazu gerade die erste Anhörungsphase beendet, bei der es vor allem um den „Scope“, also die Reichweite der Regelung geht.

Kartellrecht-Ausnahme für Soloselbstständige

Begründet wird die Initiative mit Missständen in der Plattformökonomie, gelten soll sie aber möglicherweise für alle Soloselbstständigen, die für Firmenkunden tätig sind. Der VGSD hat zu diesem Vorhaben eine differenzierte Stellungnahme abgegeben.

Artikel 101(1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union steht Tarifverhandlungen bisher im Weg: Er verbietet Unternehmern – und damit auch Soloselbstständigen – nämlich Absprachen untereinander. Dabei könnten diese helfen, schlechte Arbeitsbedingungen und Honorare zu verbessern, so die EU-Kommission.

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