„OLG Schleswig gibt nach“

Der ADÜ Nord konnte kürzlich sehr erfolgreich helfen. Ein in Hamburg ansässiges Mitglied hatte beim OLG Schleswig einen Antrag auf Beeidigung in Schleswig-Holstein gestellt. Daraufhin erteilte das OLG zunächst den Hinweis, dass eine Beeidigung von „auswärtigen“ Sprachmittlern in S-H wegen des im Juli 2021 in Kraft tretenden GDolmG nur noch ausnahmsweise und im Einzelfall erfolgen […]weiterlesen
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