Die Aufnahmekommission des ADÜ Nord stellt sich vor

Die Mitglieder der Aufnahmekommission werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Zurzeit hat die Aufnahmekommission acht Mitglieder.

Nachdem ein Aufnahmeantrag eingegangen ist, prüft die Geschäftsstellenleitung, ob der Antrag vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und die erforderlichen Anlagen (Nachweise über Ausbildung und Berufstätigkeit, Sprachkompetenz, Lebenslauf bzw. Werdegang, Anschreiben usw.) enthält.

Jeweils drei Kommissionsmitglieder entscheiden über die Aufnahme des Neumitglieds. Jedes Kommissionsmitglied prüft die Angaben im Aufnahmeantrag sowie die eingereichten Unterlagen. Für die Entscheidung ist wichtig, dass sich ein stimmiges Profil ergibt und die Kommission die Überzeugung gewinnt, dass das neue Mitglied professionell arbeitet, die berufsethischen Grundsätze kennt und einhält und sich seiner Verantwortung bewusst ist.

Danach geben die drei Kommissionsmitglieder ihr Votum mit einer kurzen Begründung ab, wobei die Mehrheit entscheidet. Die Entscheidung samt Begründung wird an die Geschäftsstelle zurückgesandt, die die Entscheidung an den Vorstand weiterleitet. Die Unterlagen behalten die Kommissionsmitglieder noch einige Wochen für den Fall bei sich, dass der Vorstand Rückfragen zur Entscheidung hat, danach werden sie gelöscht.

Als Richtlinie für die Entscheidung der Aufnahmekommission dienen die Aufnahmekriterien für Sonderfälle (Stand: Mai 2021).

Anmerkung: Wenn Mitglieder später weitere Arbeitssprachen hinzunehmen wollen, muss der Geschäftsstelle ein qualifizierender Ausbildungsnachweis vorgelegt werden.