#GDolmGstoppen

Fragen und Antworten
zur Aktion „Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG“

Online-Kollegentreffen: 25. August 2022, 18.30 Uhr

Thema: Das neue Gerichtsdolmetschergesetz und die ADÜ-Nord-Initiative #GDolmGstoppen

Der ADÜ Nord plant und organisiert eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das GDolmG.
Warum? Weil mit dem GDolmG ein uns alle unmittelbar sehr negativ betreffendes Gesetz verabschiedet worden ist. Unsere historische Chance, das konzeptionell völlig unausgereifte GDolmG als Ganzes zu beseitigen, liegt nun in dessen sogar von den Fachjuristen des Bundesrats selbst (!) offiziell attestierten Verfassungswidrigkeit. Die außergewöhnlich guten juristischen Chancen einer Gesetzesverfassungsbeschwerde geben der Kollegenschaft allen Grund, das Projekt insbesondere durch Spenden zu unterstützen.
Über unsere Pläne und gemeinsamen Möglichkeiten wollen wir mit Ihnen/euch sprechen.

Zugangslink: hier

Anfang November ist unsere Aktion #GDolmGstoppen angelaufen, und wir haben positive Rückmeldungen erhalten. Erste Spenden sind auf das speziell eingerichtete Konto eingegangen. Gleichzeitig haben Kolleginnen und Kollegen Fragen zur Aktion an uns gerichtet, auf die wir gerne eingehen. Auf dieser Seite veröffentlichen wir die Antworten, um sie allgemein zugänglich zu machen.

1. Was hat es mit der Aktion „#GDolmGstoppen“ auf sich?

Bundestag und Bundesrat haben 2019 das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) verabschiedet, das am 1.1.2023 in Kraft treten soll. Der Bundesgesetzgeber regelt die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher/innen damit nach Jahrzehnten länderspezifischer Regelungen erstmals selbst bundesweit einheitlich. Das GDolmG ist verabschiedet worden, obwohl die Hausjuristen des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren massive Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes angemeldet hatten.

Diese Bedenken stützen sich auf die rechtlichen Argumente der fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes sowie auf mit Händen greifbare Verstöße gegen die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Stichwörter sind hier „fehlender Bestandsschutz für unbefristet Altvereidigte“ und „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung verschiedener Berufsträger/innen“. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie im Beschluss Nr. BR 532/19 nachlesen.

Schon aus den obigen Gründen darf das GDolmG nach Ansicht des ADÜ Nord keinen dauerhaften Bestand haben. Falls möglich muss es auf gerichtlichem Weg beseitigt werden, um den Weg für eine bundesgesetzliche Neuregelung frei zu machen, die konzeptionell zukunftsweisend ist und das Vorhalten guter Sprachmittlung in der Rechtspflege nachhaltig sicherstellt.

Die Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Berufsträgers (m/w/d) gegen das GDolmG ist hier eine sinnvolle Handlungsoption, die der ADÜ Nord näher rechtlich prüfen und unterstützen möchte.

2. Gibt es sonstige Gründe, für die Beseitigung des GDolmG zu kämpfen?

Aus der Sicht des ADÜ Nord ja.

Über die oben genannten rechtlichen Probleme hinaus leidet das GDolmG an erheblichen konzeptionellen Schwächen. Seine Regelungen sind dank Nichtbeachtung internationaler Normen (vgl. die Norm ISO 20228) sowie europarechtlicher Qualitätsvorgaben nicht geeignet, nachhaltig für eine qualitativ hochwertige Sprachmittlung in der Rechtspflege zu sorgen. Auch vermag das GDolmG vorhandene strukturelle Probleme in der Arbeitsbeziehung zwischen staatlichen Stellen und Sprachmittler/innen nicht zu lösen. Verallgemeinernd gesagt billigt das GDolmG den Sprachmittler/innen berufsrechtlich in vielerlei Hinsicht nicht die starke Stellung zu, die diese innehaben müssen, um ihrer essenziellen kommunikativen Aufgabe in rechtlichen Verfahren gerecht zu werden. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie im Positionspapier des ADÜ Nord zum GDolmG nachlesen.

3. Wie soll eine Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG organisatorisch auf den Weg gebracht werden?

Die Verfassungsbeschwerde soll in zwei Schritten vorbereitet werden.

Im Schritt 1 wird es darum gehen, die Erfolgsaussichten einer konkreten Beschwerde von einer spezialisierten Anwaltskanzlei gutachterlich prüfen zu lassen. Mit einer solchen Kanzlei haben wir bereits Kontakt aufgenommen und ermutigende Vorgespräche geführt. Auftraggeber des vorbereitenden Rechtsgutachtens soll planmäßig der ADÜ Nord sein.

Bestätigt der Schritt 1 hinreichende Erfolgsaussichten, wissen wir, dass es sich lohnt, weiter den Rechtsweg zu beschreiten.

Im Schritt 2 ist dann aus rechtlichen Gründen (Beschwerdebefugnis) für einen unmittelbar vom GDolmG betroffenen Berufsträger bzw. eine Berufsträgerin eine Beschwerdeschrift auszuarbeiten und möglichst bald nach Inkrafttreten des GDolmG beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Mit dem amtierenden 1. Vorsitzenden des ADÜ Nord, Jörg Schmidt, steht mindestens ein Beschwerdeführer zur Verfügung, interessierte Kolleginnen und Kollegen sind aber herzlich eingeladen, sich ebenfalls als solche(r) zu engagieren und in diesem Fall beim ADÜ Nord zu melden. Auftraggeber der bereits vorbefassten Anwaltskanzlei soll in diesem Stadium nicht mehr der ADÜ Nord sein, sondern der/die betreffende Beschwerdeführer/in selbst.

4. Wie soll die Aktion „#GDolmGstoppen“ finanziert werden?

Die Prüfung und Ausarbeitung einer Verfassungsbeschwerde kosten viel Geld. Es müssen erhebliche Anwaltshonorare finanziert werden, die deutlich über den gesetzlichen Tarifen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liegen.

Im Schritt 1 benötigen wir für die Vergütung der Ausarbeitung des rechtlichen Vorgutachtens 6.000 Euro.

Im dann ggf. folgenden Schritt 2 (vgl. oben unter Ziffer 3) werden weitere bis zu 42.000 Euro (max. Obergrenze) für die Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde und die Durchführung des Beschwerdeverfahrens benötigt.

Deshalb hat der ADÜ Nord die Spendenaktion #GDolmGstoppen ins Leben gerufen. Diese richtet sich an alle Berufskolleginnen und -kollegen, darunter insbesondere an alle allgemein beeidigten bzw. ermächtigten Sprachmittler/innen, die von dem GDolmG betroffen sein werden. Außerdem ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG erkennbar von sehr grundsätzlicher berufsrechtlicher Bedeutung und sollte daher nicht das Vorhaben eines Einzelnen oder weniger sein. Es sollte von einer breiten Kollegenschaft getragen werden.

5. Wozu dient die derzeit laufende Spendenaktion #GDolmGstoppen des ADÜ Nord e. V.?

Durch die Spendenaktion sollen zunächst einmal 6.000 Euro zur Finanzierung eines anwaltlichen Vorgutachtens betreffend die Frage der rechtlichen Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) eingeworben werden, vgl. hierzu die Antwort auf die Frage Ziffer 3.

6. Kann eine Spende steuerlich abgesetzt werden und erteilt der ADÜ Nord eine Spendenquittung?

Spenden für die Aktion „#GDolmGstoppen“ sind leider nicht steuerlich absetzbar, weil der ADÜ Nord als Berufsverband nicht den Status der Gemeinnützigkeit hat und auch unser Projekt selbst nicht überwiegend gemeinnützigen Zwecken, sondern jedenfalls überwiegend der Verfolgung berufsständischer Interessen dient. Deshalb stellt der ADÜ Nord auch keine Spendenquittungen aus.

7. Auf welches Konto werden die Spenden eingezahlt, und wer ist Inhaber des Spendenkontos?

Der ADÜ Nord als Aktionsorganisator hat für die Spendenaktion ein gesondertes Spendenkonto bei einer Bank des Volks- und Raiffeisenbankenverbundes eingerichtet. Dieses Konto ist zweckgebunden und wird ausschließlich für die Vereinnahmung der eingehenden Spendengelder und für die spätere Bezahlung anfallender Anwaltshonorare verwendet. Kontoinhaber ist der ADÜ Nord e. V., und kontobevollmächtigt sind zwei Mitglieder des Verbandsvorstands.

Zur Dokumentation des ordnungs- und bestimmungsgemäßen Umgangs mit den eingehenden Spendengeldern kooperiert der ADÜ Nord mit der Hamburger Steuerberatungskanzlei von Berlichingen & Partner. Diese ist beauftragt, auf entsprechendes Anfordern hin eine geeignete Kontoprüfung durchzuführen, das Ergebnis ihrer Überprüfung schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls einen Bestätigungsvermerk (Testat) zu erteilen. Einen solchen Bestätigungsvermerk über die Ordnungsmäßigkeit des Umgangs mit Spendengeldern wird der ADÜ Nord im weiteren Verlauf der Spendenaktion im Interesse der Transparenz öffentlich machen.

Noch ein Hinweis: Für den Fall, dass die im Schritt 1 eingesammelten Spenden den Zielbetrag von 6.000 EUR nicht erreichen sollten, wovon wir aufgrund des bisherigen Verlaufs der Spendenaktion allerdings nicht ausgehen, werden die jeweils geleisteten Spenden vollständig zurückerstattet.

8. Wie, wann und in welchem Umfang werden die Spender/innen über den Verlauf der Aktion „#GDolmGstoppen“ informiert?

Der ADÜ Nord unterhält im Zusammenhang mit der Aktion „#GDolmGstoppen“ einen gesonderten E-Mail-Verteiler von Unterstützer/innen. Alle Interessierten, Unterstützer/innen und Spender/innen können sich durch kurze E-Mail an die Adresse joerg@adue-nord.de für die Aufnahme in diesen Verteiler anmelden.

Der ADÜ Nord wird an diesen Verteiler mindestens monatlich eine Rund-E-Mail mit Nachrichten über den Verlauf der Spendenaktion und zu den neuesten Entwicklungen betreffend der Aktion „Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG“ richten.

Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige allgemeine Berichterstattung zur Aktion auf der Website und über die sonstigen Kommunikationskanäle des ADÜ Nord, d. h. unter anderem auf den Social-Media-Kanälen Facebook, LinkedIn und Twitter.

Ferner werden wir weiterhin Online-Kollegentreffen durchführen, auf denen die Gelegenheit bestehen wird, individuelle Fragen zu stellen und sich auszutauschen.

Unser Ziel ist es, die anfallenden Fragen möglichst befriedigend und abschließend zu beantworten. Wir bitten zugleich um Verständnis, dass eine ausführliche Beantwortung von Fragen im Wege einer individuellen E-Mail-Korrespondenz aufgrund der Vielzahl der von uns angesprochenen Kolleg/innen und des großen Interesses der Kollegenschaft auch vor dem Hintergrund der Ehrenamtlichkeit unserer Tätigkeit im ADÜ Nord leider nicht möglich ist.