Im Herbst 2019 hat der Bundesgesetzgeber das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) verabschiedet. Es sollte am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Jetzt berät der Bundestag allerdings über Änderungen des GDolmG¹.

Am 25.3. hat das Plenum des Bundestags die Überweisung des betreffenden Beratungsvorgangs an den BT-Rechtsausschuss beschlossen. Der ADÜ Nord weist durch Anschreiben an zuständige Mitglieder des Bundestags darauf hin, dass es – übrigens auch nach Meinung des Bundesrats² – erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des GDolmG gibt. Daran ändern auch die nun bereits vor Inkrafttreten geplanten Änderungen am GDolmG nichts.

Das 2019 völlig übereilt verabschiedete und inhaltlich schlecht vorbereitete GDolmG soll nun sogar erst 2023 in Kraft treten. Damit kommt es voraussichtlich zur Fortsetzung eines bereits heute bemerkbaren, unheilvollen berufsrechtlichen Schwebezustandes. Von einem geordneten Übergang in ein neues, funktionierendes Berufsrecht für die im rechtlichen Bereich tätigen Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen kann keine Rede sein. Das GDolmG wird bereits wegen seiner mit Händen greifbaren Verfassungswidrigkeit zu bekämpfen sein – notfalls mit einer oder mehreren Verfassungsbeschwerden betroffener Berufsträger/innen. Dessen sollte sich der Bundesgesetzgeber in seinem weiteren Tun bewusst sein.

1 vgl. BT-Drs. 19/27654
2 vgl. Beschluss BR 532/19

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