Der ADÜ Nord hat dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 5. Januar 2022 eine ergänzende Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizgesetzes (LJG) (Drs. 19/3340 (neu)) eingereicht.

Zur Erinnerung: Mit diesem Gesetzesentwurf will der Landtag S-H Anpassungen im Landesrecht vornehmen, die durch die Verabschiedung des am 1. Januar 2023 auf Bundesebene in Kraft tretenden Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) veranlasst sind.

Der ADÜ Nord tritt dieser sich auf das GDolmG stützenden Folgegesetzgebung in Schleswig-Holstein aus guten Gründen ebenso energisch entgegen wie bereits früher dem GDolmG selbst. Er verweist darin unter anderem auf die bereits vom Bundesrat selbst (vgl. Beschluss BR Nr. 532/19) geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des GDolmG, die Anlass dazu geben, von einer Umsetzung verfassungswidrigen Bundesrechts auf Landesebene abzusehen.

Der Wortlaut der Stellungnahme steht hier zur Verfügung.

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