Spendenaufruf des ADÜ Nord

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Große Koalition hinterlässt uns das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Aus unserer Verbandsarbeit wissen wir, dass es in der Kollegenschaft aus vielen unterschiedlichen Gründen große Unzufriedenheit mit dem GDolmG gibt, und dies zu Recht.

Das GDolmG wurde im Herbst 2019 trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundes­rates verabschiedet und musste auf Druck der Bundesländer sogar schon vor seinem Inkrafttreten nachgebessert werden. Ist der Fall damit erledigt? Nein, keineswegs. Ein unseren Berufsstand betreffendes Gesetz, das die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit vieler Berufskolleg/innen verletzen dürfte und weit hinter europarechtlichen Qualitätsvorgaben und professionellen Normen zurückbleibt, darf keinen Bestand haben.

Wir haben es mit einem konzeptionell unausgegorenen und handwerklich schlecht gemachten Gesetzeswerk zu tun, das das Gerichts- und Behördendolmetschen in Deutschland auf Jahrzehnte hinaus stark beeinträchtigen kann. Einzelheiten zu den Schwächen des Gesetzes können Sie auf unserer Website auf der Unterseite Gerichtsdolmetschergesetz nachlesen. Erste Anzeichen für solche negativen Folgen sind bereits heute zu erkennen, nämlich in Form einer großen Verunsicherung der Bundesländer, was die aktuelle und zukünftige Vereidigungspraxis angeht. Und das ist nur der Anfang.

Deshalb wollen wir eine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, das GDolmG als Ganzes vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für nichtig erklären zu lassen, auf den Weg bringen. Damit wäre der Weg wieder frei für eine Reform des Vereidigtenwesens, die diesen Namen tatsächlich verdient.

Die Verfassungsbeschwerde soll in zwei Schritten vorbereitet werden. Im Schritt 1 wird es darum gehen, die Erfolgsaussichten einer konkreten Beschwerde von einer spezialisierten Anwaltskanzlei gutachterlich prüfen zu lassen. Mit einer solchen Kanzlei haben wir bereits Kontakt aufgenommen und ermutigende Vorgespräche geführt.

Ausgangspunkt und Anlass für die Rechtsprüfung ist dabei eine rechtliche Stellungnahme des Bundesrates aus dem abgelaufenen Gesetzgebungsverfahren, in der die Verfassungswidrigkeit des GDolmG bereits von offizieller Seite selbst (!) festgestellt und zu bedenken gegeben worden ist. Dies kommt nicht häufig vor und ist geradezu eine Steilvorlage für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung.

Bestätigt der Schritt 1 hinreichende Erfolgsaussichten, wissen wir, dass es sich lohnt, weiter den Rechtsweg zu beschreiten. Im Schritt 2 ist dann für einen unmittelbar vom GDolmG betroffenen Berufsträger bzw. eine Berufsträgerin eine Beschwerdeschrift auszuarbeiten und möglichst bald nach Inkrafttreten des GDolmG beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Mit dem Unterzeichner steht mindestens ein Beschwerdeführer zur Verfügung, interessierte Kolleginnen und Kollegen sind aber herzlich eingeladen, sich ebenfalls als solche(r) zu engagieren und in diesem Fall beim ADÜ Nord zu melden.

Warum wenden wir uns an Sie?

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG ist erkennbar von sehr grundsätzlicher berufsrechtlicher Bedeutung und sollte daher nicht das Vorhaben eines Einzelnen oder weniger sein. Es sollte von einer breiten Kollegenschaft getragen werden. Der ADÜ Nord sieht sich lediglich in der Rolle eines Impulsgebers und Begleiters, zumal die Verfassungsbeschwerde selbst aus rechtlichen Gründen von mindestens einer Berufsträgerin bzw. einem Berufsträger wird erhoben werden müssen.

Unsere Begleitung besteht im Wesentlichen darin, eine Spendenaktion zu organisieren, mit der ausreichende finanzielle Mittel für ein Vorgutachten und später gegebenenfalls auch für eine Verfassungsbeschwerde selbst eingesammelt werden sollen. Das notwendige Budget für den Schritt 1 beträgt 6.000 Euro. Für den Schritt 2 rechnen wir mit einem Honoraraufwand von bis zu 42.000 Euro (max. Obergrenze). Unser aktueller Spendenaufruf bezieht sich allerdings zunächst einmal ausschließlich auf den Schritt 1.

Haben auch Sie genug von schlechter Arbeit des Gesetzgebers, was die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Berufsausübung angeht? Dann ist jetzt der Moment gekommen, Ihre berechtigte Unzufriedenheit in konkretes, individuelles Handeln umzuwandeln. Helfen Sie uns durch eine Geldspende auf das nachfolgend angegebene Spendenkonto:

IBAN: DE57 8306 5408 0005 2086 96
BIC: GENODEF1SLR
Kontoinhaber: ADÜ Nord e. V.
Verwendungszweck: „Verfassungsbeschwerde“

Entsprechend der sehr plausiblen Idee einer Berufskollegin empfehlen wir eine Spende in Höhe eines Stundenhonorars (netto) von 85 Euro. Spenden in dieser Höhe werden uns weit kommen lassen. Aber auch mit nur 10 Euro ist uns schon geholfen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Verwendungszweck „Verfassungsbeschwerde“ an. Unser Ziel ist es, das zunächst erforderliche Honorarbudget von 6.000 Euro bis zum Ende dieses Jahres einzusammeln.

Über den Verlauf der Spendenaktion werden wir u. a. auf unserer Website und auf Twitter unter #GDolmGstoppen berichten. Sie können sich zusätzlich aber auch für unseren projektbezogenen E-Mail-Verteiler registrieren, indem Sie uns eine E-Mail senden.

Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung und herzlichen Grüßen

Ihr Jörg Schmidt
Vorsitzender des ADÜ Nord e. V.