Vom ÖSTERREICHISCHER VERBAND DER ALLGEMEIN BEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN DOLMETSCHER – ÖVGD erfahren wir:

Heute (12. Juni 2020) wurde der Bericht „Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Innenministerium und Justizministerium“ veröffentlicht. Im Fokus der Kritik des Rechnungshofes steht die mangelnde Zusammenarbeit der beiden Ministerien, die keinen regelmäßigen Austausch im Bereich Dolmetsch pflegten. Überprüft wurden die Jahre 2015 bis 2018. Die Prüfung basiert auch auf Anregungen aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren.

Mögliche Synergieeffekte nutzen

Sowohl das Innenministerium als auch das Justizministerium benötigen Dolmetschleistungen. Der Rechnungshof kritisiert die unterschiedlichen Vorgehensweisen der beiden Ministerien, etwa bei der Auswahl und Bestellung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Weitere Kritikpunkte: die Unterschiede bei der Verrechnung von Leistungen oder beim Einsatz technischer Hilfsmittel. Es gab im überprüften Zeitraum weitgehend keine ressortübergreifende Kooperation oder Koordination. Dies wäre schon wegen der Kosten zweckmäßig gewesen. Durch vermehrte Zusammenarbeit könnten sich wesentliche Synergieeffekte ergeben. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Innenministerium und dem Justizministerium, im Dolmetschwesen verstärkt zusammenzuarbeiten.

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