Die Aufgaben umfassen:

  • Übersetzung von Entscheidungen, Pressemitteilungen und Fachtexten des Bundesverfassungsgerichts ins Englische,
  • Auswahl und Aufbereitung sowie Übersetzung von Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten 70 Jahren,
  • fachlich-juristische Qualitätssicherung von Übersetzungen ins Englische,
  • Erstellung von englischsprachigen Beiträgen zur Vermittlung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Ausland,
  • Beobachtung und interne Vermittlung relevanter internationaler Verfassungsrechtsentwicklungen (insbesondere in der Rechtsprechung).

Erwartet werden:

  • ein mit mindestens der Note „befriedigend“ abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften oder einer anderen Fachrichtung (bei einem im Ausland absolvierten Studium ist eine vergleichbare Note Voraussetzung, der Gleichwertigkeitsbescheid der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist vorzulegen),
  • hervorragende Englisch- und Deutschkenntnisse (die Sprachkenntnisse werden im Rahmen eines schriftlichen Auswahlverfahrens überprüft),
  • Kompetenz in und Interesse an rechtsvergleichender Arbeit,
  • hervorragende Kenntnisse des deutschen Verfassungsrechts sowie der deutschen und englischen verfassungsrechtlichen Fachterminologie.

Besonders erwünscht sind Erfahrungen mit juristischen Fachübersetzungen und Erfahrungen im deutschen und in einem englischsprachigen Rechtsraum.