Der ADÜ Nord hat eine eigene Rubrik zum Thema eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert wird.

Staatliche Finanzhilfe in der Corona-Krise

Zur Stützung der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise hat die Bundesregierung, dies durch den Finanzminister Olaf Scholz und den Wirtschaftsminister Peter Altmaier, den deutschen Unternehmen, darunter auch den Einzelunternehmen und Freiberuflern, eine „unbegrenzte Unterstützungszusage“ gemacht.

Wer als Unternehmen durch massive Umsatzeinbußen und schwindende Liquidität unmittelbar in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist, kann das inzwischen aufgelegte staatliche Unterstützungsprogramm in Anspruch nehmen.

Dieses wird im Wesentlichen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die landeseigenen Investitionsbanken gefahren, die durch die Corona-Krise in Not geratenen Unternehmen teils sogar in so genannten „Expressverfahren“ finanziell unter die Arme greifen sollen.

Hier die wesentlichen Parameter der staatlichen Unterstützungsinitiative***:
Antragsvoraussetzungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
  • Keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keine Insolvenztatbestände etc.)
  • Nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit

Finanzierungsgrenzen

  • keine Untergrenze
  • ggf. bis zu 2.000 TEUR Fördervolumen
  • bis 750 TEUR erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren (Entscheidung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen)

Antragstellung

Hausbanken und Unternehmen stellen Ihre formlose Anfrage (per E-Mail oder telefonisch) an die zuständigen Finanzierungskoordinatoren der landeseigenen Investitionsbanken

Erforderliche (Mindest-)Unterlagen

  • Beschreibung des Finanzierungsbedarfs und des Geschäftsmodells des Unternehmens
  • Wirtschaftliche Verhältnisse

o Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre
o Selbstauskunft und ggf. Schufa-Auskunft der Gesellschafter bei persönlicher Haftung
o Aktuelle Zwischenzahlen / BWA (nicht älter als 3 Monate)
o Planzahlen (Rentabilität mind. 2020 und zwei weitere Jahre / monatliche Liquidität für 2020 und ein weiteres Jahr)
o Kapitaldienstfähigkeit / Berechnung

  • Aktueller Kreditbeschluss der Hausbank (inkl. Kredit- und Sicherheitenaufstellung /- bewertung sowie Ratinginformationen)
  • Unterlagen zu Gesellschaftsverhältnisse (z. B. Organigramm)

***So die Angaben der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), vgl. das aktuelle IBSH-Infoblatt

Anm. der Redaktion: Es liegt nahe, dass die formalen Anforderungen hinsichtlich der Vorlage von Antragsunterlagen/Nachweisen bei Einzelunternehmen und Freiberuflern naturgemäß geringer als oben angegeben sein dürften, da diese in der Regel keine doppelte Buchführung betreiben, sondern Einnahme-Überschuss-Rechnungen erstellen. Die kleine Betriebsgröße wird auch sonst gewisse Dokumentationsanforderungen entfallen lassen.

Vermutlich werden bei Einzelunternehmern und Freiberuflern folgende Unterlagen verlangt werden:

  • Kurzdarstellung der selbständigen Tätigkeit („ funktionierendes Geschäftsmodell“),
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. BWA für mind. die letzten 3 Monate,
  • Berechnung des kurz-/mittelfristigen Finanzbedarfs,
  • letzter Einkommenssteuerbescheid,
  • Selbstauskunft zu den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen,
  • aktuelle Bankauskunft und/oder Kontoauszüge
  • Schufa-Auskunft
  • persönliche Legitimation/Identitätsnachweis (Personalausweiskopie)

Hier nun die für weitere Informationen maßgeblichen Links,
auf das entsprechende Bundesland klicken.