Stellungnahmen des ADÜ Nord zu den Entwürfen von Änderungsgesetzen der Bundesländer aus Anlass des GDolmG

Der ADÜ Nord hat gegenüber den Justizministerien verschiedener Bundesländer zu deren Entwürfen von Änderungsgesetzen Stellung genommen, mit denen die jeweiligen landesrechtlichen Beeidigungsvorschriften an das neue GDolmG angepasst werden sollen. Die betreffenden Stellungnahmen sind nachfolgend in chronologischer Reihenfolge (neueste Stellungnahme zuoberst) aufgeführt und über einen Link abrufbar.

Freie Hansestadt Bremen

Stellungnahme vom 7. September 2022 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bremer Gesetzes zur Ausführung des GVG

Im Zuge der derzeitigen Bemühungen der Bundesländer, das jeweils landeseigene Beeidigungsrecht an das am 1.1.2023 in Kraft tretende GDolmG anzupassen, hat inzwischen auch die Freie Hansestadt Bremen ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht. Die Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bremer Gesetzes zur Ausführung des GVG vorgelegt. Zu diesem Referentenentwurf hat der ADÜ Nord am 7. September 2022 eine schriftliche Stellungnahme eingereicht und darin seine bereits anderweitig geäußerte Kritik am legislativen Vorgehen der Bundesländer wiederholt. Unsere Stellungnahme an die Bremer Justizsenatorin befasst sich insbesondere mit der Problematik, dass eine Übernahme von verfassungswidrigem Bundesrecht in Bremer Landesrecht gegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verstoßen dürfte. Mit anderen Worten: Nicht nur der Bund hat durch die Verabschiedung des GDolmG gegen das Grundgesetz verstoßen, sondern die Ländern machen sich durch ihre an das GDolmG anknüpfende Anpassung des jeweils eigenen Beeidigungsrechts eines eigenen Verfassungsverstoßes schuldig.

Der Wortlaut der Stellungnahme steht hier zur Verfügung.

Land Niedersachsen

Stellungnahme vom 9. August 2022 zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes

Auch das Land Niedersachsen betreibt nun ein eigenes Gesetzesvorhaben, um die niedersächsischen Beeidigungsvorschriften an das GDolmG anzupassen. Mit unserer Stellungnahme vom 9. August 2022 zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes treten wir auch dieser geplanten Novellierung aufgrund unserer bereits unten genannten, grundsätzlichen Bedenken entgegen. Es ist derzeit unklar, ob die gesetzgeberisch tätig werdenden Bundesländer die mit Händen zu greifende Verfassungswidrigkeit des GDolmG ignorieren oder die Auffassung vertreten, das GDolmG sei verfassungskonform und eine Anpassungsgesetzgebung auf Landesebene daher unproblematisch möglich und sogar notwendig. Auffällig ist jedenfalls, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesrats (vgl. BR-Drs. 532/19) nirgends thematisiert werden, was u. E. bedenklich ist.

Der Wortlaut der Stellungnahme steht hier zur Verfügung.

Land Schleswig-Holstein

Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 5. Januar 2022

Der ADÜ Nord hat dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 5. Januar 2022 eine ergänzende Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizgesetzes (LJG) (Drs. 19/3340 (neu)) eingereicht.

Zur Erinnerung: Mit diesem Gesetzesentwurf will der Landtag S-H Anpassungen im Landesrecht vornehmen, die durch die Verabschiedung des am 1. Januar 2023 auf Bundesebene in Kraft tretenden Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) veranlasst sind.

Der ADÜ Nord tritt dieser sich auf das GDolmG stützenden Folgegesetzgebung in Schleswig-Holstein aus guten Gründen ebenso energisch entgegen wie bereits früher dem GDolmG selbst. Er verweist darin unter anderem auf die bereits vom Bundesrat selbst (vgl. Beschluss BR Nr. 532/19) geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des GDolmG, die Anlass dazu geben, von einer Umsetzung verfassungswidrigen Bundesrechts auf Landesebene abzusehen.

Der Wortlaut der Stellungnahme steht hier zur Verfügung.

Stellungnahme vom 12. Juli 2021 an das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Der ADÜ Nord hat dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein am 12. Juli 2021 eine Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung Schleswig-Holstein eines Gesetzes zur Änderung des Landesjustizgesetzes (LJG) (Drs. 19/3340 (neu)) eingereicht.

Darin monieren wir ganz grundsätzlich das Novellierungsvorhaben des Landes Schleswig-Holstein, weil das GDolmG, an das das schleswig-holsteinische Landesrecht angepasst werden soll, selbst nach Auffassung der Fachjuristen des Bundesrates (vgl. BR-Drs. 532/19) grundgesetzwidrig ist. Diese Grundgesetzwidrigkeit darf das Land Schleswig-Holstein nicht einfach ignorieren. Es darf u. E. nicht in eine Gesetzgebung eintreten, die verfassungswidriges Bundesrecht umsetzt.

Der Wortlaut der Stellungnahme steht hier zur Verfügung.