Der Übersetzungsdienst

Der Übersetzungsdienst des Gerichtshofs, in dem 600 Juristen beschäftigt sind, besorgt die Übersetzung gerichtlicher Dokumente, die beim Gerichtshof der Europäischen Union anfallen. Er sichert damit den ordnungsgemäßen Ablauf der Verfahren und die vielsprachige Verbreitung der Rechtsprechung, so dass alle Unionsbürger auf europäischer Ebene gerichtlichen Rechtsschutz und Zugang zur Rechtsprechung unabhängig davon erhalten können, welche Sprache sie sprechen.

Die zu übersetzenden juristischen Texte, die ein weites Spektrum abdecken, unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht: Natur der Rechtssache, Rechtsgebiet, Art des Dokuments (Verfahrensdokumente, Schlussanträge der Generalanwälte, Urteile, Beschlüsse), Sprache, Stil, Länge, den Verfasser prägende Rechtskultur usw.

Für den Gerichtshof arbeiten

Annähernd ein Drittel der Texte werden von externen Mitarbeitern übersetzt. Diese Freelance-Übersetzer sind natürliche oder juristische Personen, mit denen der Gerichtshof einen Vertrag geschlossen hat, der sie zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet, und zu denen er enge Arbeitsbeziehungen unterhält. Die qualitativen Anforderungen an die Übersetzungen sind zwar sehr hoch, doch erhalten die Freelance-Übersetzer Unterstützung und Beistand vom Übersetzungsdienst des Gerichtshofs, um die qualitativen Ziele zu erreichen.

Flexibilität hinsichtlich der Arbeitsmodalitäten

Die Freelance-Übersetzer können ihren Arbeitsort frei wählen, da die gegenseitigen Kontakte über Telefon, E Mail und verschiedene Internetplattformen erfolgt. Darüber hinaus können sie selbst entscheiden, ob sie einen Übersetzungsauftrag in Anbetracht von Umfang und Fristen übernehmen können. Diese Form der Mitarbeit kann daher auch von anderweitig berufstätigen Juristen als Nebentätigkeit ausgeübt werden.

Verfahren der Auswahl

Freelance-Übersetzer werden im Rahmen von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, ausgewählt. Bei den Auftragsbekanntmachungen, die eine große Zahl von Sprachkombinationen abdecken, handelt es sich um offene Dauerausschreibungen, was bedeutet, dass jederzeit neue Auftragnehmer hinzukommen können. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Probeübersetzungen, die an einem beliebigen Ort angefertigt werden können. Die ausgewählten Personen schließen einen Rahmenvertrag mit dem Gerichtshof.

Offene Ausschreibung und fortlaufender Wettbewerb

Die Auftragnehmer werden in eine Liste aufgenommen, und zwar in der Reihenfolge, die sich unter Berücksichtigung der Übersetzungsqualität, wie sie bei den Probeübersetzungen festgestellt wurde, und der Konkurrenzfähigkeit des vom Auftragnehmer verlangten Preises ergibt. In dieser Reihenfolge werden den Auftragnehmern regelmäßig Übersetzungsaufträge angeboten. Die Reihenfolge wird in unregelmäßigen Abständen anhand der Qualität der erbrachten Leistungen überprüft, wobei auch neu eingegangene Angebote berücksichtigt werden können.

Der Auftrag für die juristische Übersetzung ist für die gesamte Dauer seiner Durchführung (höchstens 48 Monate) fortlaufend ausgeschrieben, sofern nicht die Höchstzahl der Auftragnehmer für das jeweilige Los erreicht ist (die für ein Los zulässige Höchstzahl der Auftragnehmer lässt sich der betreffenden Auftragsbekanntmachung entnehmen). Vorbehaltlich dessen kann daher jede natürliche oder juristische Person während der Durchführung des Auftrags einen Antrag auf Teilnahme stellen. Der Gerichtshof prüft regelmäßig die eingegangenen Teilnahmeanträge.

Auskunftsersuchen/Teilnahmeanträge können gesandt werden an: E-Mail

Praktische Informationen

Wer über die erforderliche Qualifikation verfügt und als freier Mitarbeiter Übersetzungen in den Sprachkombinationen, die in den Auftragsbekanntmachungen angegeben sind, anfertigen möchte, kann einen Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren stellen.

Die – allein verbindlichen – Auftragsbekanntmachungen sind hier zugänglich: