Verfassungsbeschwerde gegen das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)
Das anwaltliche Kurzgutachten macht uns Hoffnung: Der Rechtsweg nach Karlsruhe steht frei!
Nach einer erfolgreichen Spendenaktion und Beauftragung einer spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei liegt dem ADÜ Nord inzwischen das rechtliche Kurz-gutachten über die Erfolgsaussichten einer Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde gegen das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) vor.
Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass eine solche Verfassungsbeschwerde nach dem Inkrafttreten des GDolmG am 1.1.2023 nicht nur ausreichende, sondern wohl sogar gute Erfolgsaussichten hätte, wobei eine Einreichungsfrist bis zum 31.12.2023 zu wahren ist.
Jörg Schmidt und der Anwalt der beauftragten Kanzlei stellen die Ergebnisse des Kurzgutachtens vor und diskutieren mit Ihnen die weiteren Schritte.
Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 27. Juni 2022 an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Der Link wird rechtzeitig bekanntgegeben.
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