Laut der Impfverordnung des Bundes fallen JustizdolmetscherInnen bereits jetzt in die Priogruppe 3, die aktuell zur Impfung aufgerufen ist.
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 haben Personen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, der Polizei, der Feuerwehr, beim Zoll, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind, mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung. Voraussetzung ist natürlich, dass ausreichend Impfstoff vorhanden ist …
Daher empfehlen wir allen besagten KollegInnen, sich ab sofort zur Impfung anzumelden. Denn selbstverständlich ist ihre Tätigkeit relevant; ohne sie läuft im Verfahren kommunikativ und damit auch rechtlich gar nichts.