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Was muss bei Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz beachtet werden? Was ist zulässig beim Einsatz digitaler Technik im Gerichtssaal und was nicht? Welche technischen Lösungen eignen sich besonders für den modernen Prozess? Diesen Fragen gehen Experten der Universität des Saarlandes und aus der Gerichtspraxis im Forschungsprojekt Digitale Präsenz bei Gericht auf den Grund. Das Bundesjustizministerium fördert das Vorhaben mit rund 700.000 Euro für drei Jahre.

Möglichkeit von Online-Verhandlungen besteht schon länger, hat aber erst durch Corona an Fahrt aufgenommen

Von seinem Büro in Berlin aus beantwortet ein Sachverständiger im Videochat Fragen des Richters im Saarbrücker Landgericht. Ein Anwalt nimmt kurz nach einem Gerichtstermin am Amtsgericht Homburg per Videoschalte eine Familiensache in München wahr. Und ein Zeuge sagt während seiner Corona-Quarantäne vor Gericht per Videoschalte aus: „Der Gesetzgeber hat schon vor Jahren den Weg für solche Videokonferenzen in Gerichtsverhandlungen freigemacht“, sagt der Rechtswissenschaftler Professor Stephan Weth. Flächendeckend durchgesetzt hatte sich die Technik bislang nicht. Bis Corona kam: Mit der Pandemie hat die Digitalisierung der Gerichte Fahrt aufgenommen.

„Eine Pandemie darf nicht zu einem Stillstand an den Gerichten führen“

„Im Kern geht es um die Funktionsfähigkeit der Justiz. Eine Pandemie darf nicht zu einem Stillstand an den Gerichten führen. Und mit den heutigen technischen Möglichkeiten können mündliche Verhandlungen stattfinden und Verfahren vorangetrieben werden“, erklärt Weth, der an der Universität des Saarlandes gemeinsam mit dem Rechtsinformatik-Professor Christoph Sorge und Jura-Professor Christian Gomille die digitale Präsenz bei Prozessen in einem neuen Projekt erforscht. Die gerichtliche Praxis bringen hierbei über das saarländische Justizministerium das Landgericht Saarbrücken und die Amtsgerichte Ottweiler und Homburg ein.