OLG Schleswig – neue Probleme

Diejenigen, die als „Auswärtige“ kürzlich einen Beeidigungs-/Ermächtigungsantrag beim OLG Schleswig gestellt haben oder demnächst stellen möchten, müssen damit rechnen, dass das OLG Schleswig ihren Antrag im ersten Anlauf mit einer rechtlich haltlosen Begründung wie etwa unter Berufung auf das noch nicht in Kraft getretene Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) oder wegen angeblicher Unzuständigkeit des OLG Schleswig nach dem […]weiterlesen

„OLG Schleswig gibt nach“

Der ADÜ Nord konnte kürzlich sehr erfolgreich helfen. Ein in Hamburg ansässiges Mitglied hatte beim OLG Schleswig einen Antrag auf Beeidigung in Schleswig-Holstein gestellt. Daraufhin erteilte das OLG zunächst den Hinweis, dass eine Beeidigung von „auswärtigen“ Sprachmittlern in S-H wegen des im Juli 2021 in Kraft tretenden GDolmG nur noch ausnahmsweise und im Einzelfall erfolgen […]weiterlesen
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