#GDolmGstoppen

Verfassungsbeschwerde gegen das Gerichtsdolmetschergesetz

Aktuelles zur Aktion #GDolmGstoppen

ADÜ-Nord-Zoomen (Kollegentreffen Online)

Termin: 25. August 2022, 18.30 Uhr

Thema: Das neue Gerichtsdolmetschergesetz und die ADÜ-Nord-Initiative #GDolmGstoppen

Der ADÜ Nord plant und organisiert eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das GDolmG.
Warum? Weil mit dem GDolmG ein uns alle unmittelbar sehr negativ betreffendes Gesetz verabschiedet worden ist. Unsere historische Chance, das konzeptionell völlig unausgereifte GDolmG als Ganzes zu beseitigen, liegt nun in dessen sogar von den Fachjuristen des Bundesrats selbst (!) offiziell attestierten Verfassungswidrigkeit. Die außergewöhnlich guten juristischen Chancen einer Gesetzesverfassungsbeschwerde geben der Kollegenschaft allen Grund, das Projekt insbesondere durch Spenden zu unterstützen.
Über unsere Pläne und gemeinsamen Möglichkeiten wollen wir mit Ihnen/euch sprechen.

Zugangsdaten: hier

Infoveranstaltung online am 28. Juni, 18 Uhr

Jörg Schmidt und der Anwalt der beauftragten Kanzlei stellen die Ergebnisse des juristischen Kurzgutachtens vor und diskutieren mit Ihnen die weiteren Schritte.

Verfassungsbeschwerde gegen das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)

Das anwaltliche Kurzgutachten macht uns Hoffnung: Der Rechtsweg nach Karlsruhe steht frei!

Nach einer erfolgreichen Spendenaktion und Beauftragung einer spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei liegt dem ADÜ Nord inzwischen das rechtliche Kurz-gutachten über die Erfolgsaussichten einer Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde gegen das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) vor.

Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass eine solche Verfassungsbeschwerde nach dem Inkrafttreten des GDolmG am 1.1.2023 nicht nur ausreichende, sondern wohl sogar gute Erfolgsaussichten hätte, wobei eine Einreichungsfrist bis zum 31.12.2023 zu wahren ist.

Hier der maßgebliche Passus aus dem Ergebnis des Kurzgutachtens:

„Das GDolmG ist m.E. mangels Gesetzgebungskompetenz formell verfassungswidrig.

Allein deswegen hat eine Verfassungsbeschwerde Chancen für die Annahme und einen endgültigen Erfolg. Diese Betrachtung gewinnt in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren beim BVerfG besonderes Gewicht, weil es auch vom Deutschen Bundesrat im Gesetz-gebungsverfahren gut begründet vorgebracht wurde. Ein Erfolg beim BVerfG allein mit dieser Begründung wäre mit dem oben unter I. Ausgeführten für den ADÜ Nord bereits eine relevante rechtspolitische Chance im Rahmen seiner Reformbemühungen.

(…)

Nach alledem bietet es sich an, die Chancen einer Verfassungsbeschwerde zu nutzen, die sich bereits aus den unzweideutigen Äußerungen des Deutschen Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren zur formellen Verfassungswidrigkeit ergeben.“

Sie wollen mehr wissen oder haben Fragen? Dann möchten wir Sie herzlich zu unserer Online-Sitzung am 28. Juni 2022 um 18.00 Uhr einladen, in deren Rahmen das Begutachtungsergebnis in Anwesenheit des sachbearbeitenden Rechtsanwalts vorgestellt werden wird. Ein Zugangslink wird noch rechtzeitig bereitgestellt.

Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 27. Juni 2022 per E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Zugangslink für die Infoveranstaltung am 28. Juni 18 Uhr:

Zoom-Meeting beitreten
https://zoom.us/j/97160716761?pwd=UXV2NU92bDI5K3BXbWF1ZmRmU2lFdz09
Meeting-ID: 971 6071 6761
Kenncode: 731807
Ortseinwahl suchen: https://zoom.us/u/abaOa3ZGSV

Bitte beachten Sie, dass Sie an dieser Veranstaltung nur mit vollständigem Vor- und Nachnamen sowie mit Mikro/Kamera teilnehmen können.

Hamburg, 7. Februar 2022 – Wichtiger Meilenstein erreicht!

Das förmliche Anwaltsmandat für die Ausarbeitung des juristischen Kurzgutachtens über die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG wurde heute erteilt. Die schriftliche Ausfertigung des Gutachtens wird den Auftraggebern spätestens Ende April 2022 zur Verfügung gestellt werden.

Zusammen mit der sachbearbeitenden Anwaltskanzlei planen wir dann eine ca. einstündige Online-Informationsveranstaltung, in deren Rahmen das spätere Begutachtungsergebnis zu gegebener Zeit von anwaltlicher Seite vorgestellt werden soll. Bei dieser Gelegenheit wird auch die Möglichkeit für die Kollegenschaft bestehen Fragen zu stellen.

Wir werden den Termin der geplanten Info-Veranstaltung rechtzeitig bekannt geben.

Jörg Schmidt: „Den heutigen wichtigen Zwischenschritt möchte ich zum Anlass nehmen, Ihnen allen nochmals ganz herzlich für Ihr Interesse und insbesondere für Ihre finanzielle Unterstützung zu danken!“

Hamburg, 6. Januar 2022 – Jörg Schmidt: „Ein gutes neues Jahr allen Kolleg*innen und ein großer Dank an die vielen Spender*innen für das Projekt „Verfassungsbeschwerde“ im Rahmen von #gdolmgstoppen! 96,5 % des Zielbetrags sind nun eingegangen, d. h. es fehlen nur noch 215,00 € zum Zielbetrag. Die letzten Spenden ermöglichen einen Begutachtungsauftrag im Januar!

Wir liegen damit voll in unserem Zeitplan, was uns ebenso erfreut wie das große und breite Interesse der Kollegenschaft, das sich insbesondere in den letzten Wochen und Monaten noch einmal fühlbar verstärkt hat. Bei der Durchsicht der Spendeneingänge auf dem Spendenkonto haben wir ermitteln können, dass der Durchschnittswert der eingegangenen Spenden bei aufgerundet 75,00 € liegt, was wie wir finden sehr beachtlich ist.“

Hamburg, 15. Dezember 2021 – Es gibt gute Nachrichten: Inzwischen sind 86 % des für das rechtliche Vorgutachten erforderlichen Spendenguthabens eingeworben worden. Wir hoffen, dass bis zum Jahresbeginn so viele weitere Spenden eingehen werden, dass im Januar der Gutachtenauftrag erteilt werden kann. Unterstützen auch Sie unsere Aktion und tragen Sie dazu bei, dass wir das Gerichtsdolmetschergesetz stoppen und ein gutes, neues Gesetz auf den Weg bringen können. Das Konto für Ihre Spende und weitere Informationen zur Aktion finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Spendenaufruf des ADÜ Nord

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Große Koalition hinterlässt uns das am 1.1.2023 in Kraft tretende Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG). Aus unserer Verbandsarbeit wissen wir, dass es in der Kollegenschaft aus vielen unterschiedlichen Gründen große Unzufriedenheit mit dem GDolmG gibt, und dies zu Recht.

Das GDolmG wurde im Herbst 2019 trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundes­rates verabschiedet und musste auf Druck der Bundesländer sogar schon vor seinem Inkrafttreten nachgebessert werden. Ist der Fall damit erledigt? Nein, keineswegs. Ein unseren Berufsstand betreffendes Gesetz, das die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit vieler Berufskolleg/innen verletzen dürfte und weit hinter europarechtlichen Qualitätsvorgaben und professionellen Normen zurückbleibt, darf keinen Bestand haben.

Wir haben es mit einem konzeptionell unausgegorenen und handwerklich schlecht gemachten Gesetzeswerk zu tun, das das Gerichts- und Behördendolmetschen in Deutschland auf Jahrzehnte hinaus stark beeinträchtigen kann. Einzelheiten zu den Schwächen des Gesetzes können Sie auf unserer Website auf der Unterseite Gerichtsdolmetschergesetz nachlesen. Erste Anzeichen für solche negativen Folgen sind bereits heute zu erkennen, nämlich in Form einer großen Verunsicherung der Bundesländer, was die aktuelle und zukünftige Vereidigungspraxis angeht. Und das ist nur der Anfang.

Deshalb wollen wir eine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, das GDolmG als Ganzes vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für nichtig erklären zu lassen, auf den Weg bringen. Damit wäre der Weg wieder frei für eine Reform des Vereidigtenwesens, die diesen Namen tatsächlich verdient.

Die Verfassungsbeschwerde soll in zwei Schritten vorbereitet werden. Im Schritt 1 wird es darum gehen, die Erfolgsaussichten einer konkreten Beschwerde von einer spezialisierten Anwaltskanzlei gutachterlich prüfen zu lassen. Mit einer solchen Kanzlei haben wir bereits Kontakt aufgenommen und ermutigende Vorgespräche geführt.

Ausgangspunkt und Anlass für die Rechtsprüfung ist dabei eine rechtliche Stellungnahme des Bundesrates aus dem abgelaufenen Gesetzgebungsverfahren, in der die Verfassungswidrigkeit des GDolmG bereits von offizieller Seite selbst (!) festgestellt und zu bedenken gegeben worden ist. Dies kommt nicht häufig vor und ist geradezu eine Steilvorlage für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung.

Bestätigt der Schritt 1 hinreichende Erfolgsaussichten, wissen wir, dass es sich lohnt, weiter den Rechtsweg zu beschreiten. Im Schritt 2 ist dann für einen unmittelbar vom GDolmG betroffenen Berufsträger bzw. eine Berufsträgerin eine Beschwerdeschrift auszuarbeiten und möglichst bald nach Inkrafttreten des GDolmG beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Mit dem Unterzeichner steht mindestens ein Beschwerdeführer zur Verfügung, interessierte Kolleginnen und Kollegen sind aber herzlich eingeladen, sich ebenfalls als solche(r) zu engagieren und in diesem Fall beim ADÜ Nord zu melden.

Warum wenden wir uns an Sie?

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das GDolmG ist erkennbar von sehr grundsätzlicher berufsrechtlicher Bedeutung und sollte daher nicht das Vorhaben eines Einzelnen oder weniger sein. Es sollte von einer breiten Kollegenschaft getragen werden. Der ADÜ Nord sieht sich lediglich in der Rolle eines Impulsgebers und Begleiters, zumal die Verfassungsbeschwerde selbst aus rechtlichen Gründen von mindestens einer Berufsträgerin bzw. einem Berufsträger wird erhoben werden müssen.

Unsere Begleitung besteht im Wesentlichen darin, eine Spendenaktion zu organisieren, mit der ausreichende finanzielle Mittel für ein Vorgutachten und später gegebenenfalls auch für eine Verfassungsbeschwerde selbst eingesammelt werden sollen. Das notwendige Budget für den Schritt 1 beträgt 6.000 Euro. Für den Schritt 2 rechnen wir mit einem Honoraraufwand von bis zu 42.000 Euro (max. Obergrenze). Unser aktueller Spendenaufruf bezieht sich allerdings zunächst einmal ausschließlich auf den Schritt 1.

Haben auch Sie genug von schlechter Arbeit des Gesetzgebers, was die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Berufsausübung angeht? Dann ist jetzt der Moment gekommen, Ihre berechtigte Unzufriedenheit in konkretes, individuelles Handeln umzuwandeln. Helfen Sie uns durch eine Geldspende auf das nachfolgend angegebene Spendenkonto:

IBAN: DE57 8306 5408 0005 2086 96
BIC: GENODEF1SLR
Kontoinhaber: ADÜ Nord e. V.
Verwendungszweck: „Verfassungsbeschwerde“

Entsprechend der sehr plausiblen Idee einer Berufskollegin empfehlen wir eine Spende in Höhe eines Stundenhonorars (netto) von 85 Euro. Spenden in dieser Höhe werden uns weit kommen lassen. Aber auch mit nur 10 Euro ist uns schon geholfen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Verwendungszweck „Verfassungsbeschwerde“ an. Unser Ziel ist es, das zunächst erforderliche Honorarbudget von 6.000 Euro bis zum Ende dieses Jahres einzusammeln.

Über den Verlauf der Spendenaktion werden wir u. a. auf unserer Website und auf Twitter unter #GDolmGstoppen berichten. Sie können sich zusätzlich aber auch für unseren projektbezogenen E-Mail-Verteiler registrieren, indem Sie uns eine E-Mail senden.

Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung und herzlichen Grüßen

Ihr Jörg Schmidt
Vorsitzender des ADÜ Nord e. V.