Gerichtsdolmetschergesetz – die Flickschusterei geht weiter
Im Herbst 2019 hat der Bundesgesetzgeber das Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) verabschiedet. Es sollte am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Jetzt berät der Bundestag allerdings über Änderungen des GDolmG¹. Am 25.3. hat das Plenum des Bundestags die Überweisung des betreffenden Beratungsvorgangs an den BT-Rechtsausschuss beschlossen. Der ADÜ Nord weist durch Anschreiben an zuständige Mitglieder des Bundestags […]weiterlesen
„OLG Schleswig gibt nach“
Der ADÜ Nord konnte kürzlich sehr erfolgreich helfen. Ein in Hamburg ansässiges Mitglied hatte beim OLG Schleswig einen Antrag auf Beeidigung in Schleswig-Holstein gestellt. Daraufhin erteilte das OLG zunächst den Hinweis, dass eine Beeidigung von „auswärtigen“ Sprachmittlern in S-H wegen des im Juli 2021 in Kraft tretenden GDolmG nur noch ausnahmsweise und im Einzelfall erfolgen […]weiterlesen